1. AUSLEGUNG
1.1. Definitionen. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Anwendbare Datenschutzgesetze: bedeuten:
- a) soweit die britische Datenschutz-Grundverordnung (wie unten definiert) Anwendung findet, das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht.
- b) soweit die EU-DSGVO (wie nachstehend definiert) Anwendung findet, das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, dem der Lieferant unterliegt, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht.
Geschäftstag: ein Tag (außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen, die von Zeit zu Zeit gemäß Bedingung 11.6 geändert werden.
Vertrag: der Vertrag zwischen TXO Systems Ltd und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
Kunde: die Person oder Firma, die die Waren von TXO Systems Ltd. kauft.
Daten: alle persönlichen, sensiblen, vertraulichen oder sonstigen Daten, die in irgendeinem Teil der Waren gespeichert sind.
EU-DSGVO: bezeichnet die Allgemeine Datenschutzverordnung ((EU) 2016/679), wie sie im EU-Recht in Kraft ist.
Ereignis höherer Gewalt: hat die in Bedingung 10 angegebene Bedeutung.
Waren: die Waren (oder Teile davon, mit Ausnahme von Software und/oder Daten), die in der Bestellung aufgeführt sind.
Bestellung: die Bestellung des Kunden für die Waren, wie sie im Bestellformular des Kunden aufgeführt ist.
Software: jede auf den Waren installierte Software.
TXO Systems Ltd: TXO Systems Ltd (eingetragen in England und Wales unter der Unternehmensnummer 05479601) mit eingetragenem Sitz in Unit 3, Newhouse Farm Industrial Estate, Chepstow, NP16 6UP, Vereinigtes Königreich.
UK GDPR: hat die Bedeutung, die ihm in Section 3(10) (in der durch Section 205(4) ergänzten Fassung) des Data Protection Act 2018 gegeben wird.
1.2. Aufbau. Für diese Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
- a) Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).
- b) Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässige Abtretungsempfänger ein.
- c) Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Vorschrift in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die auf der Grundlage dieses Gesetzes oder dieser Rechtsvorschrift in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden.
- d) Jeder Satz, der mit den Ausdrücken "einschließlich", "einschließlich", "insbesondere" oder ähnlichen Ausdrücken eingeleitet wird, ist zur Veranschaulichung zu verstehen und schränkt den Sinn der diesen Ausdrücken vorausgehenden Worte nicht ein.
- e) Ein Verweis auf Schriftlichkeit schließt Faxe und E-Mails ein.
2. VERTRAGSGRUNDLAGE
2.1. Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
2.2. Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu kaufen. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn TXO Systems Ltd eine schriftliche Annahme der Bestellung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
2.3. Es liegt im alleinigen Ermessen von TXO Systems Ltd, ob sie eine Bestellung annimmt. TXO Systems Ltd. kann sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um ihm mitzuteilen, dass es im alleinigen Ermessen von TXO Systems Ltd. liegt, eine Bestellung anzunehmen. TXO Systems Ltd. nimmt die Bestellung des Kunden nicht an. Die Ablehnung einer Bestellung durch TXO Systems Ltd erfolgt in der Regel aus den folgenden Gründen:
- a) die Waren nicht verfügbar sind;
- b) TXO Systems Ltd. kann die Zahlung des Kunden nicht autorisieren;
- c) der Kunde nicht berechtigt ist, die Waren von TXO Systems Ltd zu kaufen
- d) TXO Systems Ltd ist nicht berechtigt, die Waren an den Kunden zu verkaufen (siehe Bedingung 10);
- e) der Kunde hat zu viele Waren bestellt; oder
- f) ein Fehler bei der Preisangabe oder der Beschreibung der Waren vorliegt.
2.4. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen oder Zusicherungen verlassen hat, die von TXO Systems Ltd oder im Namen von TXO Systems Ltd gemacht oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind. Alle von TXO Systems Ltd. herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen, die auf der Website von TXO Systems Ltd. oder in anderen Marketingmaterialien von TXO Systems Ltd. enthalten sind, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den in ihnen beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrages oder eines anderen Vertrages zwischen TXO Systems Ltd. und dem Kunden über den Verkauf der Waren.
2.5. Ein von TXO Systems Ltd. abgegebenes Angebot für die Waren stellt kein Angebot dar und unterliegt den von TXO Systems Ltd. angegebenen Bedingungen hinsichtlich der Verfügbarkeit oder anderen Bedingungen.
2.6. TXO Systems Ltd. hält sich an das britische Exportrecht. Vor der Erstellung eines Angebots oder der Annahme einer Bestellung prüft TXO UK Ltd. die Angaben des Käufers und die Produktangaben auf britische Exportkontrollen und Sanktionen.
Angebote und Waren werden nur dann geliefert, wenn TXO Systems Ltd. durch britische Exportkontrollen und Sanktionen dazu berechtigt ist.
Es wird akzeptiert, dass sich die britischen Exportkontrollen und Sanktionen jederzeit ändern können, was dazu führen kann, dass ein Angebot storniert oder eine Bestellung in jeder Phase des Lieferprozesses vor der Auslieferung storniert wird.
2.7. Ein von TXO Systems Ltd. angenommener Auftrag kann vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von TXO Systems Ltd. storniert werden, und zwar unter der Bedingung, dass der Kunde TXO Systems Ltd. in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Gebühren und sonstigen Kosten entschädigt, die TXO Systems Ltd. infolge der Stornierung entstehen.
3. LIEFERUNG
3.1. Die Lieferung der Waren erfolgt an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können ("Lieferort"), und zwar jederzeit, nachdem TXO Systems Ltd. den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren bereit sind.
3.2. Die Lieferung der Waren kann vereinbart werden:
- a) indem der Kunde die Abholung und den Transport über sein eigenes FedEx-Konto oder eine andere Transportmethode veranlasst; oder
- b) indem TXO Systems Ltd. den Transport über sein eigenes FedEx-Konto oder eine andere Transportmethode organisiert, vorausgesetzt, der Kunde informiert TXO Systems Ltd. schriftlich über die von ihm bevorzugten Liefermodalitäten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten solche Importlizenzen und andere Genehmigungen in Bezug auf die Waren einzuholen, die von Zeit zu Zeit erforderlich sind, und wenn TXO Systems Ltd. dies verlangt, muss der Kunde diese Lizenzen und Genehmigungen vor der entsprechenden Lieferung der Waren an den Lieferort zur Verfügung stellen.
3.3. Alle angegebenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht von wesentlicher Bedeutung. TXO Systems Ltd haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, TXO Systems Ltd angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
3.4. TXO Systems Ltd. haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, wenn diese durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, TXO Systems Ltd. angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu geben, verursacht wurde.
3.5. Wenn der Kunde die Lieferung der Waren nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der Benachrichtigung des Kunden über die Bereitstellung der Waren durch TXO Systems Ltd. annimmt oder akzeptiert, dann, außer wenn ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichterfüllung der Verpflichtungen von TXO Systems Ltd. aus dem Vertrag verursacht wurde:
- a) gilt die Lieferung der Waren um 9.00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem TXO Systems Ltd den Kunden über die Bereitstellung der Waren informiert hat, als abgeschlossen; und
- b) TXO Systems Ltd. lagert die Waren bis zur Lieferung und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung.
3.6. Wenn der Kunde 10 Werktage, nachdem TXO Systems Ltd. den Kunden benachrichtigt hat, dass die Waren zur Auslieferung bereitstehen, diese nicht abgenommen oder akzeptiert hat, kann TXO Systems Ltd. die Waren ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig veräußern und nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten dem Kunden einen etwaigen Überschuss über den Warenpreis in Rechnung stellen oder dem Kunden eine etwaige Unterschreitung des Warenpreises berechnen.
3.7. TXO Systems Ltd kann die Waren in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Lieferverzögerungen oder Mängel an einer Teilmenge berechtigen den Kunden nicht, eine andere Teilmenge zu stornieren.
4. QUALITÄT
4.1. Sofern nicht anders schriftlich von TXO Systems Ltd festgelegt, garantiert TXO Systems Ltd, dass die Waren bei Lieferung und für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen (oder wie individuell zwischen TXO Systems Ltd und dem Kunden vereinbart) ab dem Rechnungsdatum ("Gewährleistungszeitraum")
- a) vorbehaltlich der nachstehenden Bedingung 4.2 in allen wesentlichen Punkten mit der schriftlichen Warenbeschreibung von TXO Systems Ltd. übereinstimmen und
- b) in allen wesentlichen Belangen funktions- und einsatzfähig sein.
4.2. TXO Systems Ltd. wird sich in angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass alle Waren, die angeblich von einem bestimmten Hersteller hergestellt wurden, echt sind, übernimmt jedoch keine Haftung gegenüber dem Kunden für den Fall, dass es sich bei den Waren und/oder Ersatzartikeln nicht um die Originalware des angeblichen Herstellers handelt.
4.3. Vorbehaltlich der Bedingung 4.4, wenn:
- a) der Kunde TXO Systems Ltd. während der Gewährleistungsfrist schriftlich mitteilt, dass einige oder alle Waren nicht der in Bedingung 4.1 genannten Gewährleistung entsprechen; und
- b) TXO Systems Ltd. eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung dieser Waren gegeben wird; und
- c) der Kunde (auf Aufforderung von TXO Systems Ltd.) diese Waren auf Kosten von TXO Systems Ltd. an den Geschäftssitz von TXO Systems Ltd. zurücksendet, wird TXO Systems Ltd. nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren in voller Höhe erstatten.
- d) Entscheidet sich TXO Systems Ltd. für einen Ersatz der mangelhaften Ware und ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware zurückzusenden, wird TXO Systems Ltd. entscheiden, ob die Möglichkeit eines Ersatzes angeboten wird, bevor die mangelhafte Ware zurückgesendet wird. Wird ein Ersatz geliefert, muss der Kunde die Ware innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung, dass die Ware defekt ist, zurücksenden. Darüber hinaus muss der Kunde innerhalb von 10 Tagen einen Prüfbericht schicken, aus dem hervorgeht, dass die Waren defekt sind. Werden die Waren nicht innerhalb von 10 Tagen zurückgeschickt oder wird der Prüfbericht nicht vorgelegt, stellt TXO Systems Ltd. die Ersatzwaren in vollem Umfang in Rechnung und der Kunde muss den vollen Betrag zahlen (zusätzlich zur Zahlung für die defekten Waren, sofern diese nicht bereits bezahlt wurden).
4.4. TXO Systems Ltd. haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Bedingung 4.1 genannten Garantie durch die Waren, wenn
- a) der Kunde diese Waren nach der Kündigung gemäß Ziffer 4.3 weiter nutzt oder
- b) TXO Systems Ltd. vor dem Verkauf der Waren ausdrücklich erklärt hat, dass die Waren ohne Garantie/als "Sold as Seen"/als bereits fehlerhaft verkauft werden; oder
- c) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von TXO Systems Ltd. bezüglich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) die gute Handelspraxis nicht befolgt hat; oder
- d) der Kunde diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung von TXO Systems Ltd. verändert oder repariert; oder
- e) der Mangel durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden ist.
4.5. Mit Ausnahme der in Bedingung 4.3 genannten Fälle haftet TXO Systems Ltd. gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Bedingung 4.1 genannten Garantie durch die Waren.
4.6. Mit Ausnahme der in diesen Bedingungen festgelegten Bestimmungen übernimmt TXO Systems Ltd. gegenüber dem Kunden keine Garantie für das Design, die Funktionalität, die Eignung oder den sonstigen Zustand der Waren, und alle anderen Garantien, Bedingungen und Bestimmungen, die durch das Gesetz oder das Gewohnheitsrecht impliziert sind, werden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.
4.7. Diese Bedingungen gelten für alle von TXO Systems Ltd. gelieferten Ersatzwaren.
4.8. Der Kunde erkennt an, dass TXO Systems Ltd. ein Wiederverkäufer von gebrauchten Telekommunikationsgeräten ist und daher keine zwei von TXO Systems Ltd. gelieferten Artikel identisch sind. Der Kunde nimmt daher zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen defekte Waren von TXO Systems Ltd. gemäß der obigen Bedingung 4.3 ersetzt werden, die Ersatzartikel nicht mit den ursprünglich an den Kunden gelieferten Waren identisch sein werden. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieser Bedingung 4.8 wird sich TXO Systems Ltd in angemessener Weise bemühen, Ersatzartikel zu liefern, die den gemäß der Bestellung gelieferten Originalwaren im Wesentlichen ähnlich sind, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, wobei in diesem Fall eine Rückerstattung in Bezug auf eine Verletzung der Gewährleistung gemäß dieser Bedingung 4 erfolgt.
5. TITEL UND RISIKO
5.1. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht auf den Kunden über:
- a) wenn die Lieferung vom Kunden in Übereinstimmung mit Bedingung 3.2a) arrangiert wurde, bei Abholung der Waren in den Geschäftsräumen von TXO Systems Ltd. oder wenn die Lieferung von TXO Systems Ltd. unter Verwendung des vom Kunden gewählten Spediteurs auf dessen Versandkonto vorgenommen wird;
- b) wenn die Lieferung von TXO Systems Ltd. gemäß Bedingung 3.2b) arrangiert wurde, zum Zeitpunkt der Ankunft am Lieferort; oder
- c) wenn der Käufer die Waren nicht abnimmt, das Datum der angenommenen Lieferung gemäß Bedingung 3.5a)
5.2. Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn TXO Systems Ltd. die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechneten Geldern) für die Waren erhalten hat und alle ausstehenden Rechnungen vom Kunden beglichen wurden. Zur Klarstellung: TXO Systems Ltd. beabsichtigt nicht, das Eigentum oder andere Rechte an der Software oder an den Daten auf den Kunden zu übertragen.
5.3. Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet:
- a) die Waren treuhänderisch als Verwahrer von TXO Systems Ltd. zu halten;
- b) die Waren getrennt von allen anderen Waren, die sich im Besitz des Kunden befinden, zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum von TXO Systems Ltd. identifizierbar bleiben;
- c) keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren zu entfernen, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen;
- d) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
- e) TXO Systems Ltd. unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Bedingung 8.2 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
- f) TXO Systems Ltd. alle Informationen über die Waren zu geben, die TXO Systems Ltd. von Zeit zu Zeit benötigt.
5.4. Wenn vor dem Eigentumsübergang der Waren auf den Kunden eines der in Bedingung 8.2 aufgeführten Ereignisse eintritt oder TXO Systems Ltd. vernünftigerweise davon ausgeht, dass ein solches Ereignis bevorsteht und den Kunden entsprechend benachrichtigt, dann kann TXO Systems Ltd., sofern die Waren nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, und ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die TXO Systems Ltd. möglicherweise hat, jederzeit vom Kunden verlangen, die Waren auszuliefern, und, falls der Kunde dies nicht unverzüglich tut, alle Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, betreten, um sie zurückzuholen.
6. SOFTWARE UND DATEN
6.1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den Waren um Gebrauchtwaren handelt und es daher wahrscheinlich ist, dass bestimmte Software und/oder Daten in den Waren enthalten sind.
6.2. TXO Systems Ltd gibt keine Garantien, Lizenzen, Zustimmungen oder andere Genehmigungen in Bezug auf die Software, und der Kunde garantiert TXO Systems Ltd, dass er unabhängig alle erforderlichen Lizenzen einholen wird, bevor er die Software verwendet, und dass er unverzüglich alle Daten löschen wird, zu deren Verwendung oder Verarbeitung er nicht berechtigt ist.
6.3. Der Kunde hält TXO Systems Ltd. in vollem Umfang schadlos gegen alle Kosten, Ausgaben, Schäden und Verluste (ob direkt oder indirekt), einschließlich Zinsen, Strafen sowie Rechts- und andere professionelle Gebühren und Ausgaben, die TXO Systems Ltd. zugesprochen wurden oder die TXO Systems Ltd. entstanden sind oder gezahlt wurden, als Folge von oder in Verbindung mit
- a) Ansprüche gegen TXO Systems Ltd. wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Software nach der Lieferung der Waren an den Kunden ergeben;
- b) alle Ansprüche gegen TXO Systems Ltd. wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze oder anderer Geheimhaltungspflichten durch die Verwendung, Offenlegung oder Verarbeitung von Daten nach der Lieferung der Waren an den Kunden.
7. PREIS UND ZAHLUNG
7.1. Der Preis der Waren ist der in der Bestellung angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der in der von TXO Systems Ltd. veröffentlichten und zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste angegebene Preis.
7.2. TXO Systems Ltd. kann den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Kunden jederzeit bis zu 2 Werktage vor der Lieferung erhöhen, um einen Anstieg der Kosten der Waren widerzuspiegeln, der auf Folgendes zurückzuführen ist:
- a) Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von TXO Systems Ltd. liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen und Erhöhungen von Steuern und Abgaben);
- b) jede Aufforderung des Kunden, den/die Liefertermin(e), die Mengen oder die Arten der bestellten Waren zu ändern; oder
- c) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, TXO Systems Ltd. angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
7.3. Der Preis der Waren versteht sich ausschließlich der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die vom Kunden bei der Bezahlung der Waren zu zahlen sind.
7.4. Der Preis der Waren versteht sich exklusive der Mehrwertsteuer ("VAT"). Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung von TXO Systems Ltd. die zusätzlichen Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer, die für die Lieferung der Waren anfallen, an TXO Systems Ltd. zu zahlen.
7.5. TXO Systems Ltd. kann dem Kunden die Waren am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen. Wenn keine Kreditbedingungen vereinbart wurden, werden Proforma-Rechnungen zum Zeitpunkt der Bestellung erstellt.
7.6. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer gültigen Rechnung von TXO Systems Ltd. in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln gemäß den Bedingungen der Rechnung von TXO Systems Ltd. zu bezahlen. Die Zahlung hat auf das von TXO Systems Ltd. schriftlich benannte Bankkonto zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Zahlung ist von entscheidender Bedeutung.
7.7. Wenn der Kunde eine im Rahmen des Vertrags fällige Zahlung an TXO Systems Ltd. nicht bis zum Fälligkeitsdatum ("Fälligkeitsdatum") leistet, muss der Kunde, ohne die Rechtsmittel von TXO Systems Ltd. gemäß diesen Bedingungen einzuschränken, Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England zahlen, jedoch 4 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt. Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags berechnet, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem Urteil erfolgt. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen. Inkassokosten können im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften erhoben werden.
7.8. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages fälligen Beträge in voller Höhe ohne Abzug oder Einbehalt zu zahlen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, und der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber TXO Systems Ltd. einen Kredit, eine Aufrechnung oder eine Gegenforderung geltend zu machen, um die Einbehaltung der Zahlung eines solchen Betrages ganz oder teilweise zu rechtfertigen. TXO Systems Ltd. kann jederzeit, ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, jeden Betrag, den der Kunde ihr schuldet, mit jedem von TXO Systems Ltd. an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.
8. INSOLVENZ ODER GESCHÄFTSUNFÄHIGKEIT DES KUNDEN
8.1. Wenn der Kunde einem der in Bedingung 8.2 aufgeführten Ereignisse unterliegt oder TXO Systems Ltd. vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kunde im Begriff ist, einem dieser Ereignisse zu unterliegen und den Kunden entsprechend benachrichtigt, dann kann TXO Systems Ltd. ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die TXO Systems Ltd. zur Verfügung stehen, alle weiteren Lieferungen im Rahmen des Vertrages oder eines anderen Vertrages zwischen dem Kunden und TXO Systems Ltd. stornieren oder aussetzen, ohne dass dem Kunden gegenüber eine Haftung entsteht, und alle ausstehenden Beträge in Bezug auf die an den Kunden gelieferten Waren werden sofort fällig.
8.2. Für die Zwecke der Bedingung 8.1 sind die relevanten Ereignisse:
- a) der Kunde die Zahlung seiner Schulden einstellt oder einzustellen droht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder einräumt, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) als zahlungsunfähig im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 gilt, oder (wenn es sich um eine natürliche Person handelt) entweder als zahlungsunfähig oder als ohne begründete Aussicht auf Zahlung im Sinne von Section 268 des Insolvency Act 1986 gilt oder (wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt) einen Partner hat, auf den einer der vorgenannten Punkte zutrifft; oder
- b) der Kunde Verhandlungen mit allen oder einer Gruppe seiner Gläubiger mit dem Ziel einer Umschuldung aufnimmt oder einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern vorschlägt oder eingeht, es sei denn, diese Ereignisse finden (wenn der Kunde ein Unternehmen ist) ausschließlich zu dem Zweck eines Plans für eine solvente Verschmelzung des Kunden mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder für eine solvente Sanierung des Kunden statt; oder
- c) der Kunde ist als natürliche Person Gegenstand eines Konkursantrags oder einer Konkursverfügung; oder
- d) ein Gläubiger oder Belastungsgläubiger des Kunden pfändet oder nimmt sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon in Besitz, oder es wird eine Pfändung, Zwangsvollstreckung, Sequestration oder ein anderes derartiges Verfahren gegen ihn eingeleitet oder vollstreckt, und diese Pfändung oder dieses Verfahren wird nicht innerhalb von 14 Tagen aufgehoben; oder
- e) (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) ein Antrag bei Gericht auf Bestellung eines Verwalters gestellt oder eine Verfügung erlassen wird, oder wenn eine Mitteilung über die Absicht, einen Verwalter zu bestellen, abgegeben wird oder wenn ein Verwalter für den Kunden bestellt wird; oder
- f) (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) ein Inhaber eines schwebenden Pfandrechts an den Vermögenswerten des Kunden das Recht erhalten hat, einen Zwangsverwalter zu bestellen, oder einen solchen bestellt hat; oder
- g) eine Person das Recht erhält, einen Konkursverwalter über das Vermögen des Kunden zu bestellen, oder ein Konkursverwalter über das Vermögen des Kunden bestellt wird; oder
- h) in Bezug auf den Kunden ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das in einer Rechtsordnung, der der Kunde unterliegt, eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung hat wie eines der in den Bedingungen 8.2a) bis 8.2g) (einschließlich) genannten Ereignisse; oder
- i) der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder im Wesentlichen aussetzt, auszusetzen droht, einstellt oder einzustellen droht; oder
- j) sich die finanzielle Lage des Kunden in einem Maße verschlechtert, dass nach Ansicht von TXO Systems Ltd. die Fähigkeit des Kunden, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.
- k) der Kunde (eine natürliche Person) stirbt oder aufgrund einer Krankheit oder eines Unvermögens (geistig oder körperlich) nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder ein Patient im Sinne der Gesetze über geistige Gesundheit wird.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1. Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung von TXO Systems Ltd. ein oder schließt sie aus für:
- a) Tod oder Körperverletzung, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer (je nach Fall) verursacht wurden;
- b) Betrug oder arglistige Täuschung; oder
- c) Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act von 1979 enthaltenen Bestimmungen; oder
- d) fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987; oder
- e) jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für TXO Systems Ltd. ungesetzlich wäre, die Haftung auszuschließen oder zu beschränken.
9.2. Vorbehaltlich der Bedingung 9.1:
- a) TXO Systems Ltd. haftet gegenüber dem Kunden weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten noch anderweitig für indirekte oder direkte Gewinneinbußen oder für indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben; und
- b) Die Gesamthaftung von TXO Systems Ltd. gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, darf 100 % des Warenpreises nicht übersteigen.
9.3. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die in diesen Bedingungen dargelegten Ausschlüsse und Beschränkungen angemessen sind, da es sich bei den Waren um gebrauchte Waren handelt und sich dies im Preis der Waren widerspiegelt.
9.4. Auf der Website von TXO Systems Ltd werden Produkte aufgeführt, die von Dritten hergestellt und entwickelt wurden ("Produkte Dritter"). Die entsprechenden Warenzeichen, einschließlich aller Logos und Icons in Bezug auf diese Produkte Dritter ("Warenzeichen Dritter"), bleiben Eigentum des jeweiligen Dritten. Die Verwendung von Warenzeichen Dritter durch TXO Systems Limited in Verbindung mit den Produkten Dritter ist kein Hinweis auf ein Sponsoring, eine Beziehung oder eine Befürwortung zwischen TXO Systems Ltd. und den Eigentümern der Warenzeichen Dritter und bedeutet nicht, dass TXO Systems Ltd. vom jeweiligen Eigentümer des Warenzeichens Dritter autorisiert ist, das betreffende Produkt Dritter im Vereinigten Königreich, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einer anderen Gerichtsbarkeit auszustellen oder zum Verkauf anzubieten.
9.5. TXO Systems Ltd. gibt keine Garantie und sichert nicht zu, dass Produkte Dritter, die auf der Website angezeigt oder von TXO Systems Ltd. verkauft werden, im Vereinigten Königreich, in der Europäischen Union oder in anderen Ländern unter den Marken Dritter oder mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Eigentümers der Marke Dritter zum Verkauf angeboten wurden. Um Zweifel auszuschließen, haftet TXO Systems Ltd nicht für Verluste, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Verkäufe, entgangener Einnahmen, entgangener Geschäfte, Geschäftsunterbrechungen oder entgangener Geschäftsmöglichkeiten, Verlust des Firmenwerts oder des guten Rufs oder für indirekte oder Folgeschäden, die dem Kunden infolge oder in Verbindung mit dem Kauf und/oder der anschließenden Nutzung von oder dem Umgang mit Produkten Dritter entstehen, die nicht in Großbritannien oder der EU oder anderen Ländern durch oder mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers der Marke Dritter verkauft wurden.
9.6. Sie erkennen an, dass die von uns auf der Website bereitgestellten Informationen oder sonstigen Inhalte nur zu allgemeinen Informationszwecken bereitgestellt werden. Die Website stellt keine technische, finanzielle oder rechtliche Beratung oder irgendeine andere Art von Beratung dar und soll auch nicht als solche angesehen werden, und Sie sollten sich nicht darauf verlassen.
9.7. Die Informationen auf der Website werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt, und TXO Systems Ltd. bemüht sich nach besten Kräften, die Richtigkeit der Informationen zu gewährleisten. TXO Systems Ltd. gibt jedoch keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte auf unserer Website.
9.8. TXO Systems Ltd. garantiert nicht, dass seine Website sicher oder frei von Fehlern oder Viren ist. Der Kunde ist für die Konfiguration seiner eigenen Informationstechnologie, Computerprogramme und Plattform für den Zugriff auf die Website verantwortlich.
10. GEWALT MAJEURE
10.1. Für die Zwecke dieser Bedingungen bedeutet "Höhere Gewalt" jedes Ereignis bzw. jeden Umstand, das bzw. der außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegt, das bzw. der die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen dieser Partei behindert, verhindert oder erschwert und das bzw. der von dieser Partei bei Anwendung aller zumutbaren Sorgfalt nicht verhindert werden kann, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, zivile Unruhen, Aufruhr, Invasion, terroristische Angriffe oder die Androhung terroristischer Angriffe, Krieg (ob erklärt oder nicht) oder die Androhung oder Vorbereitung eines Krieges, Feuer, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Epidemie, Pandemie (zur Vermeidung von Zweifeln stimmen die Parteien darin überein, dass Epidemie oder Pandemie auch Covid einschließt) oder andere Naturkatastrophen, Unmöglichkeit der Nutzung von Eisenbahnen, Schiffen, Flugzeugen, Kraftfahrzeugen oder anderen öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, Unmöglichkeit der Nutzung öffentlicher oder privater Telekommunikationsnetze oder Handlungen, Verordnungen, Gesetze, Vorschriften oder Beschränkungen einer Regierung, vorausgesetzt, dass der bloße Mangel an Arbeitskräften, Material, Ausrüstung oder Vorräten keine höhere Gewalt darstellt.
10.2. Wird eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert, verhindert oder behindert, so hat sie die andere Partei unverzüglich unter Angabe der Umstände, die höhere Gewalt darstellen, und des Umfangs derselben zu benachrichtigen. Die Verpflichtungen der Parteien werden daraufhin so lange ausgesetzt, wie die Umstände höherer Gewalt andauern, und keine Partei haftet gegenüber der anderen für die Verletzung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn sie aufgrund der Umstände höherer Gewalt nicht in der Lage ist, diese zu erfüllen. Eine von Höherer Gewalt betroffene Partei unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Auswirkungen der Höheren Gewalt so gering wie möglich zu halten, und nimmt die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unverzüglich wieder auf, sobald dies nach Wegfall der Umstände der Höheren Gewalt möglich ist. Dauert der Grund für die höhere Gewalt länger als 6 Monate an, kann jede Partei diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
11. ALLGEMEINES
11.1. Abtretung und Unterauftragsvergabe.
- a) TXO Systems Ltd. kann jederzeit alle oder einzelne seiner Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder in anderer Weise damit umgehen.
- b) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TXO Systems Ltd. seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder in anderer Weise damit umgehen.
11.2. Bekanntmachungen.
- a) Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag muss schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Sitz der Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an die Hauptniederlassung der Partei (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die die Partei der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Bedingung 11.2a) schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich zugestellt, per vorausbezahlter Post erster Klasse, per Einschreiben, durch einen kommerziellen Kurier, per Fax oder per E-Mail versandt werden.
- b) Eine Benachrichtigung oder eine andere Mitteilung gilt als zugegangen: bei persönlicher Übergabe, wenn sie an der in Bedingung 11.2a) genannten Adresse abgegeben wird; bei Versand per vorausbezahlter Post erster Klasse oder per Einschreiben um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; bei Zustellung durch einen kommerziellen Kurierdienst an dem Tag und zu dem Zeitpunkt, an dem die Zustellungsquittung des Kurierdienstes unterzeichnet wird; oder bei Versand per Fax oder E-Mail einen Werktag, nachdem TXO Systems Ltd.
- c) Die Bestimmungen dieser Bedingung 11.2 gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Schriftstücken in einem Rechtsstreit.
11.3. Abfindung.
- a) Stellt ein Gericht oder eine zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung des Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung oder der Teil der Bestimmung im erforderlichen Umfang als gestrichen, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bleibt davon unberührt.
- b) Sollte eine unwirksame, undurchführbare oder rechtswidrige Bestimmung des Vertrages durch Streichung eines Teils wirksam, durchführbar und rechtmäßig sein, so gilt die Bestimmung mit der geringsten Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, wirksam und durchführbar zu machen.
11.4. Verzicht. Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein vertraglich oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch schließt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels aus oder schränkt sie ein. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder schränkt sie ein.
11.5. Rechte Dritter. Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
11.6. Änderung. Jegliche Änderung des Vertrages, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von TXO Systems Ltd. unterzeichnet wurde.
11.7. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.