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1.   AUSLEGUNG

1.1.    Definitionen. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Partner: in Bezug auf eine Partei, jedes Unternehmen, das diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei zum Zeitpunkt einer Bestellung steht
Anwendbare Datenschutzgesetze:
alle jeweils geltenden Datenschutz- und Datenschutzgesetze im Vereinigten Königreich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die UK GDPR; der Data Protection Act 2018 (und die dazugehörigen Verordnungen) (DPA 2018); die Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 (SI 2003/2426) in der jeweils gültigen Fassung; [und alle anderen Gesetze und regulatorischen Anforderungen, die von Zeit zu Zeit in Kraft sind und die für eine Partei in Bezug auf die Verwendung von Personendaten gelten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Schutz der Privatsphäre der elektronischen Kommunikation); und die vom Commissioner oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde herausgegebenen Richtlinien und Verhaltenskodizes, die für eine Partei gelten
Werktag: ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in London für Geschäfte geöffnet sind.
Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen, die von Zeit zu Zeit gemäß Bedingung 12.6 geändert werden.
Vertrag: der Vertrag zwischen TXO und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
Kunde: die Person oder Firma, die die Waren von TXO kauft.
Daten: alle persönlichen, sensiblen, vertraulichen oder sonstigen Daten, die in irgendeinem Teil der Waren gespeichert sind.
EU-DSGVO: bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679) in ihrer Geltung im EU-Recht.
Ereignis höherer Gewalt: hat die in Bedingung 11 angegebene Bedeutung.
Ware: die in der Bestellung aufgeführten Waren (oder ein Teil davon, mit Ausnahme von Software und/oder Daten).
Bestellung: die Bestellung des Kunden für die Waren, wie im Bestellformular des Kunden dargelegt.
Dienstleistungen: bezeichnet alle Stilllegungs- oder Ingenieurdienstleistungen.
Software: jegliche auf den Waren installierte Software.
TXO: TXO Systems Ltd (eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 05479601) mit eingetragenem Sitz in Unit 3, Newhouse Farm Industrial Estate, Chepstow, NP16 6UP, Vereinigtes Königreich, und alle ihre verbundenen Unternehmen gemäß einer Bestellung.
UK-DSGVO: hat die Bedeutung, die ihr in Abschnitt 3(10) (ergänzt durch Abschnitt 205(4)) des Data Protection Act 2018 gegeben wird.
1.2. Auslegung. Für diese Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
a) Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Körperschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt).
b) Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst ihre persönlichen Vertreter, Nachfolger oder zulässigen Abtretungsempfänger.
c) Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine Gesetzesbestimmung ist eine Bezugnahme auf dieses Gesetz oder diese Bestimmung in der jeweils geänderten oder neu erlassenen Fassung. Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine Gesetzesbestimmung umfasst alle aufgrund dieses Gesetzes oder dieser Gesetzesbestimmung erlassenen nachgeordneten Rechtsvorschriften in der jeweils geänderten oder neu erlassenen Fassung.
d) Jeder Ausdruck, der durch die Begriffe einschließlich, einschließen, insbesondere oder einen ähnlichen Ausdruck eingeleitet wird, ist als erläuternd auszulegen und schränkt die Bedeutung der diesen Begriffen vorangehenden Wörter nicht ein.
e) Eine Bezugnahme auf Schriftliches oder schriftlich umfasst Faxe und E-Mails.


2.   VERTRAGSGRUNDLAGE

2.1.   Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht oder die durch Handelsbrauch, Gewohnheit, Praxis oder Gepflogenheit impliziert werden.
2.2.   Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Ware gemäß diesen Bedingungen dar. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn TXO eine schriftliche Annahme der Bestellung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
2.3.   Es liegt im alleinigen Ermessen von TXO, eine Bestellung anzunehmen oder nicht. TXO kann sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mitzuteilen, dass es im alleinigen Ermessen von TXO liegt, eine Bestellung anzunehmen oder nicht. TXO nimmt die Bestellung des Kunden nicht an. Die Ablehnung einer Bestellung durch TXO erfolgt in der Regel aus folgenden Gründen:
a)   die Ware ist nicht verfügbar;
b)   TXO kann die Zahlung des Kunden nicht autorisieren;
c)   der Kunde darf die Ware nicht von TXO kaufen
d)   TXO darf die Ware nicht an den Kunden verkaufen (siehe Bedingung 11);
e)   der Kunde hat zu viele Waren bestellt; oder
f)    es liegt ein Fehler bei der Preisgestaltung oder Beschreibung der Ware vor.
2.4.  Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Zusicherungen, Versprechen oder Zusagen von oder im Namen von TXO verlassen hat, die nicht im Vertrag enthalten sind. Alle Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien, die von TXO herausgegeben werden, sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen, die auf der Website von TXO enthalten sind oder in anderen Marketingmaterialien von TXO enthalten sind, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen TXO und dem Kunden über den Verkauf der Waren.
2.5. Ein Angebot für die von TXO gelieferten Waren stellt kein Angebot dar und unterliegt allen Bedingungen hinsichtlich der Verfügbarkeit oder anderweitigen Bedingungen, die von TXO festgelegt werden.
2.6. TXO hält sich an das britische Exportrecht. Vor dem Ausfüllen eines Angebots oder der Entgegennahme einer Bestellung prüft TXO UK Ltd. die Daten des Käufers und die Produktdetails anhand der britischen Exportkontrollen und Sanktionen.
Angebote und Waren werden nur geliefert, wenn TXO dies gemäß den britischen Exportkontrollen und Sanktionen gestattet ist.
Es wird akzeptiert, dass sich die britischen Exportkontrollen und Sanktionen jederzeit ändern können, was dazu führen kann, dass ein Angebot storniert oder eine Bestellung in jeder Phase des Lieferprozesses vor dem Versand storniert wird.
2.7. Eine von TXO angenommene Bestellung kann vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von TXO und unter der Bedingung storniert werden, dass der Kunde TXO vollständig von allen Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn), Gebühren und sonstigen Kosten freistellt, die TXO aufgrund der Stornierung entstanden sind.

3.   LIEFERUNG

3.1.   Die Lieferung der Ware erfolgt an den im Auftrag angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren („Lieferort“), und zwar jederzeit, nachdem TXO dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Ware versandbereit ist.
3.2.   Die Lieferung der Ware kann wie folgt vereinbart werden:
a)   indem der Kunde die Abholung und den Transport mit seinem eigenen FedEx-Konto oder einer anderen Transportmethode organisiert; oder
b)   indem TXO den Transport mit seinem eigenen FedEx-Konto oder einer anderen Transportmethode organisiert, vorausgesetzt, dass der Kunde TXO schriftlich über seine bevorzugten Liefermodalitäten informiert und der Kunde für die Beschaffung der erforderlichen Einfuhrlizenzen und sonstigen Genehmigungen in Bezug auf die Ware auf eigene Kosten verantwortlich ist und, falls von TXO gefordert, diese Lizenzen und Genehmigungen vor der jeweiligen Lieferung der Ware an den Lieferort zur Verfügung stellt.
3.3.  Alle angegebenen Liefertermine sind nur Richtwerte, und die Lieferzeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung. TXO haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichtbeachtung angemessener Lieferanweisungen oder anderer Anweisungen des Kunden, die für die Lieferung der Ware relevant sind, verursacht werden.
3.4. TXO übernimmt keine Haftung für die Nichtlieferung der Ware, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt oder der Nichtbeachtung angemessener Lieferanweisungen oder anderer Anweisungen des Kunden, die für die Lieferung der Ware relevant sind, beruht.
3.5. Wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb von 7 Werktagen, nachdem TXO den Kunden benachrichtigt hat, dass die Ware versandbereit ist, abnimmt oder annimmt, gilt Folgendes, es sei denn, die Nichtabnahme oder Verzögerung beruht auf einem Ereignis höherer Gewalt oder der Nichteinhaltung der Verpflichtungen von TXO aus dem Vertrag:
a)   gilt die Lieferung der Ware um 9.00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem TXO den Kunden benachrichtigt hat, dass die Ware versandbereit ist, als erfolgt; und
b)   lagert TXO die Ware bis zur tatsächlichen Lieferung und berechnet dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich Versicherung).
3.6. Wenn der Kunde die Ware 10 Werktage, nachdem TXO ihn benachrichtigt hat, dass die Ware zur Auslieferung bereitsteht, nicht abgenommen oder angenommen hat, kann TXO die Ware ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig veräußern und dem Kunden nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten einen etwaigen Überschuss über den Preis der Ware vergüten oder dem Kunden einen etwaigen Fehlbetrag unter dem Preis der Ware in Rechnung stellen.
3.7. TXO kann die Ware in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Eine Lieferverzögerung oder ein Mangel bei einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht, andere Teillieferungen zu stornieren.

4.    QUALITÄT
4.1.   Sofern von TXO nicht anders schriftlich festgelegt, garantiert TXO, dass die Ware bei Lieferung und für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen (oder wie individuell zwischen TXO und dem Kunden vereinbart) ab Rechnungsdatum („Garantiezeitraum“) Folgendes aufweist:
a)   vorbehaltlich der nachstehenden Bedingung 4.2 in allen wesentlichen Punkten mit der schriftlichen Beschreibung der Ware durch TXO übereinstimmt; und
b)   in allen wesentlichen Punkten funktionsfähig und betriebsbereit ist.
4.2. TXO wird sich in angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass alle Waren, die angeblich von einem bestimmten Hersteller hergestellt wurden, echt sind, übernimmt jedoch keine Haftung gegenüber dem Kunden für den Fall, dass es sich bei den Waren und/oder Ersatzartikeln nicht um Originalwaren des angeblichen Herstellers handelt.
4.3. Vorbehaltlich der Bedingung 4.4 gilt Folgendes, wenn:
a)   der Kunde TXO während des Garantiezeitraums schriftlich mitteilt, dass ein Teil oder die gesamte Ware nicht der in Bedingung 4.1 genannten Garantie entspricht; und
b)   TXO die Möglichkeit erhält, diese Ware in angemessener Weise zu untersuchen; und
c)   der Kunde (falls TXO dies verlangt) diese Ware auf Kosten von TXO an den Geschäftssitz von TXO zurücksendet, ersetzt TXO nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware oder erstattet den Preis der mangelhaften Ware in voller Höhe.
d)   Wenn TXO sich für den Ersatz der mangelhaften Ware entscheidet und der Kunde verpflichtet ist, die mangelhafte Ware zurückzusenden, entscheidet TXO, ob er die Möglichkeit bietet, einen Ersatz im Voraus anzubieten, bevor die mangelhafte Ware zurückgesendet wird. Wenn ein Ersatz im Voraus geliefert wird, muss der Kunde die Ware innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Mangelhaftigkeit der Ware zurücksenden. Darüber hinaus muss der Kunde innerhalb von 10 Tagen einen Testbericht vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Ware mangelhaft ist. Wenn die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen zurückgesendet wird oder der Testbericht nicht vorgelegt wird, stellt TXO die Ersatzware vollständig in Rechnung und die vollständige Zahlung muss vom Kunden geleistet werden (zusätzlich zur Zahlung für die mangelhafte Ware, falls diese noch nicht bezahlt wurde).
4.4. TXO haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Bedingung 4.1 genannten Garantie durch die Ware, wenn:
a)   der Kunde die Ware nach Mitteilung gemäß Bedingung 4.3 weiterhin verwendet; oder
b)   TXO vor dem Verkauf der Ware ausdrücklich erklärt hat, dass die Ware ohne Garantie/als „Gekauft wie gesehen“/als bereits mangelhaft verkauft wird; oder
c)   der Mangel dadurch entsteht, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von TXO bezüglich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Ware oder (falls keine vorhanden sind) die übliche Geschäftspraxis nicht befolgt hat; oder
d)   der Kunde diese Ware ohne die schriftliche Zustimmung von TXO verändert oder repariert; oder
e)   der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist.
4.5. Sofern in Bedingung 4.3 nichts anderes bestimmt ist, übernimmt TXO keine Haftung gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nichteinhaltung der in Bedingung 4.1 genannten Garantie durch die Ware.
4.6. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, übernimmt TXO keine Garantie gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Konstruktion, Funktionalität, Eignung, den Zustand oder auf andere Weise der Ware, und alle anderen Garantien, Bedingungen und Bestimmungen, die sich aus Gesetzen oder Gewohnheitsrecht ergeben, sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.
4.7. Diese Bedingungen gelten für alle von TXO gelieferten Ersatzwaren.
4.8. Der Kunde erkennt an, dass TXO ein Wiederverkäufer von gebrauchten Telekommunikationsgeräten ist und dass daher keine zwei von TXO gelieferten Artikel identisch sind. Der Kunde erkennt daher ferner an und erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn mangelhafte Ware von TXO gemäß Bedingung 4.3 oben ersetzt wird, die Ersatzartikel nicht mit der ursprünglich an den Kunden gelieferten Ware identisch sind. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieser Bedingung 4.8 wird sich TXO in angemessener Weise bemühen, Ersatzartikel zu liefern, die den gemäß der Bestellung gelieferten Originalwaren im Wesentlichen ähnlich sind, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, in welchem Fall eine Rückerstattung in Bezug auf eine Verletzung der Garantie gemäß dieser Bedingung 4 erfolgt.

5.   TITEL UND GEFAHR

5.1.   Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den Kunden über:
a)   wenn die Lieferung vom Kunden gemäß Bedingung 3.2a) veranlasst wird, bei Abholung der Ware von den Geschäftsräumen von TXO oder wenn die Lieferung von TXO unter Verwendung des vom Kunden gewählten Spediteurs auf dessen Versandkostenkonto erfolgt;
b)   wenn die Lieferung von TXO gemäß Bedingung 3.2b) veranlasst wird, zum Zeitpunkt der Ankunft am Lieferort; oder
c)   wenn der Käufer die Ware nicht abnimmt, an dem Tag der fiktiven Lieferung gemäß Bedingung 3.5a).
5.2. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn TXO die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechenbaren Geldern) für die Ware erhalten hat und alle ausstehenden Rechnungen vom Kunden bezahlt wurden. Um jeden Zweifel auszuschließen, TXO beabsichtigt nicht, das Eigentum oder andere Rechte an oder in der Software oder den Daten auf den Kunden zu übertragen.
5.3. Bis das Eigentum an der Ware auf den Kunden übergegangen ist, hat der Kunde Folgendes zu tun:
a)   die Ware treuhänderisch als Verwahrer von TXO zu halten;
b)   die Ware getrennt von allen anderen Waren des Kunden zu lagern, so dass sie jederzeit als Eigentum von TXO erkennbar bleibt;
c)   keine Kennzeichen oder Verpackungen an oder in Bezug auf die Ware zu entfernen, zu verunstalten oder zu verdecken;
d)   die Ware in zufriedenstellendem Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum zum vollen Preis gegen alle Risiken zu versichern;
e)   TXO unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einem der in Bedingung 9.2 aufgeführten Ereignisse betroffen ist; und
f)    TXO von Zeit zu Zeit alle Informationen über die Ware zukommen zu lassen, die TXO benötigt.
5.4. Wenn der Kunde, bevor das Eigentum an der Ware auf ihn übergeht, von einem der in Bedingung 9.2 aufgeführten Ereignisse betroffen ist oder TXO begründetermaßen davon ausgeht, dass ein solches Ereignis bevorsteht, und den Kunden entsprechend benachrichtigt, dann kann TXO, vorausgesetzt, dass die Ware nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurde, und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die TXO zustehen, jederzeit vom Kunden verlangen, dass er die Ware herausgibt, und, wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, die Geschäftsräume des Kunden oder eines Dritten, in denen die Ware gelagert wird, betreten, um sie zurückzuerlangen.

6.   SOFTWARE UND DATEN

6.1.   Der Kunde erkennt an, dass die Ware gebraucht ist und dass daher bestimmte Software- und/oder Datenelemente in die Ware eingebettet sein können.
6.2.   TXO übernimmt keine Garantien, Lizenzen, Zustimmungen oder sonstige Genehmigungen in Bezug auf Software, und der Kunde garantiert TXO, dass er vor der Nutzung von Software alle erforderlichen Lizenzen selbstständig einholt und alle Daten, zu deren Nutzung oder Verarbeitung er nicht berechtigt ist, unverzüglich löscht.
6.3.   Der Kunde hält TXO in vollem Umfang von allen Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (ob direkt oder indirekt) schadlos, einschließlich aller Zinsen, Strafen und Anwalts- und sonstigen professionellen Gebühren und Ausgaben, die TXO aufgrund von oder in Verbindung mit Folgendem auferlegt oder entstanden sind oder von TXO gezahlt wurden:
a)   jegliche Ansprüche gegen TXO wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Software nach der Lieferung der Ware an den Kunden ergeben;
b)   jegliche Ansprüche gegen TXO wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze oder anderer Vertraulichkeitsverpflichtungen durch die Nutzung, Offenlegung oder Verarbeitung von Daten nach der Lieferung der Ware an den Kunden.

7.   PREIS UND ZAHLUNG

7.1.   Der Preis der Ware ist der im Auftrag angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste von TXO angegebene Preis.
7.2.   TXO kann den Preis der Ware durch Mitteilung an den Kunden jederzeit bis zu 2 Werktage vor der Lieferung erhöhen, um einer Erhöhung der Kosten der Ware Rechnung zu tragen, die auf Folgendes zurückzuführen ist:
a)   ein Faktor, der außerhalb der Kontrolle von TXO liegt (einschließlich Wechselkursschwankungen und Erhöhungen von Steuern, Zöllen und Abgaben);
b)   jede Anfrage des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Ware zu ändern; oder
c)   jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder die Nichtbeachtung angemessener oder genauer Informationen oder Anweisungen durch den Kunden verursacht wird.
7.3. Der Preis der Ware versteht sich exklusive der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Ware, die vom Kunden bei der Bezahlung der Ware zu tragen sind.
7.4. Der Preis der Ware versteht sich exklusive der Mehrwertsteuer („MwSt.“). Der Kunde hat TXO nach Erhalt einer gültigen MwSt.-Rechnung von TXO die zusätzlichen Beträge in Bezug auf die MwSt. zu zahlen, die auf die Lieferung der Ware erhoben werden.
7.5. TXO kann dem Kunden die Ware bei oder jederzeit nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen. Wenn keine Kreditbedingungen vereinbart wurden, werden Proforma-Rechnungen zum Zeitpunkt der Bestellung erstellt.
7.6. Der Kunde hat, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer gültigen Rechnung von TXO vollständig und in verrechenbaren Geldern gemäß den Bedingungen der Rechnung von TXO zu bezahlen. Die Zahlung ist auf das von TXO schriftlich angegebene Bankkonto zu leisten. Die Zahlungsfrist ist von wesentlicher Bedeutung.
7.7. Wenn der Kunde eine TXO gemäß dem Vertrag geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin („Fälligkeitstermin“) leistet, hat der Kunde, unbeschadet der TXO gemäß diesen Bedingungen zustehenden Rechtsmittel, Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank of England zu zahlen, jedoch zu einem Satz von 4 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt. Diese Zinsen laufen täglich ab dem Fälligkeitstermin bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Urteil erfolgt. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen. Die Kosten für die Beitreibung von Forderungen können gemäß den geltenden Gesetzen geltend gemacht werden.
7.8. Der Kunde hat alle gemäß dem Vertrag fälligen Beträge vollständig ohne Abzug oder Einbehaltung zu zahlen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und der Kunde ist nicht berechtigt, TXO gegenüber eine Gutschrift, Aufrechnung oder Gegenforderung geltend zu machen, um die Einbehaltung einer solchen Zahlung ganz oder teilweise zu rechtfertigen. TXO kann jederzeit, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zustehen, jeden Betrag, den der Kunde ihm schuldet, mit jedem Betrag verrechnen, den TXO dem Kunden schuldet.

8. SERVICES
TXO may supply Services to Customer at their request, subject to the terms herein and as agreed and set out in an Order which shall exclusively describe the Services to the exclusion of all other terms. 
 
Customer may use credit it creates from the resale and recycle of the Products against purchasing Services or products. The credit balance shall be visible to Customer on TXO’s online portal. 
 
 TXO may agree to repair or recondition Products to conform for resale subject to TXO’s sole discretion and subject to quotation and an Order. 
 
For all Services TXO shall: 
a) Perform the services with professional, reasonable skill, care and diligence; 
b) Use its approved subcontractors as appropriate to support the Services; and 
c) Act on and in reliance of the Customer’s instructions; 
d) Own all deliverables and Intellectual Property Rights in the Services. 
 
The Customer shall in order for the Supplier to deliver the Services: 
a) Provide access, information and materials in a timely manner; 
b) Ensure cooperation of its personnel and third parties; 
c) Reimburse Supplier for all pre agreed expenses; 
d) Indemnify the Supplier against all costs, expenses, penalties including reasonable legal fees in breaching any Intellectual Property Right associated to this Agreement. 
CHARGES AND PAYMENT 
a) The Customer shall pay undisputed invoices for Services within 15 business days. 
b) The Customer shall be liable for the late payment of invoices which shall accrue interest at 8% above Bank of England base rate. 
c) The Customer may not set-off or withhold payment for Services against Asset Recovery Services. 
d) In the event that the Customer fails to pay for Services in a timely manner without legitimate cause (which shall be no more than 30 days following invoice), TXO shall without exclusion of accrued rights under this Agreement at their sole discretion either with immediate effect (i) suspend Services; or (ii) terminate and pursue all costs and expenses including reasonable legal fees.
INTELLECTUAL PROPERTY 
a) The Supplier retains all Intellectual Property Rights the deliverables for Services ;and 
b) The Customer receives a limited, non-exclusive, revocable license to use the deliverables in the Services for the duration of the Order such license shall not be sub licensable or transferable to any third party without the Supplier’s written consent. 
NON-SOLICITATION & COLLABORATION 
a) The Customer shall not solicit or hire TXO personnel for 12 months post-termination. In the event that the Customer breaches this clause 8.8 the Customer shall be liable to TXO for 12 months salary of the personnel.
 
9.   CUSTOMER’S INSOLVENCY OR INCAPACITY

9.1.   If the Customer becomes subject to any of the events listed in condition 9.2, or TXO reasonably believes that the Customer is about to become subject to any of them and notifies the Customer accordingly, then, without limiting any other right or remedy available to TXO, TXO may cancel or suspend all further deliveries under the Contract or under any other contract between the Customer and TXO without incurring any liability to the Customer, and all outstanding sums in respect of Goods delivered to the Customer shall become immediately due.
9.2.   For the purposes of condition 9.1, the relevant events are:
a)   the Customer suspends, or threatens to suspend, payment of its debts or is unable to pay its debts as they fall due or admits inability to pay its debts or (being a company) is deemed unable to pay its debts within the meaning of section 123 of the Insolvency Act 1986, or (being an individual) is deemed either unable to pay its debts or as having no reasonable prospect of so doing, in either case, within the meaning of section 268 of the Insolvency Act 1986, or (being a partnership) has any partner to whom any of the foregoing apply; or
b)   the Customer commences negotiations with all or any class of its creditors with a view to rescheduling any of its debts, or makes a proposal for or enters into any compromise or arrangement with its creditors other than (where the Customer is a company) these events take place for the sole purpose of a scheme for a solvent amalgamation of the Customer with one or more other companies or the solvent reconstruction of the Customer; or
c)   being an individual the Customer is the subject of a bankruptcy petition or order; or
d)   a creditor or encumbrancer of the Customer attaches or takes possession of, or a distress, execution, sequestration or other such process is levied or enforced on or sued against, the whole or any part of its assets and such attachment or process is not discharged within 14 days; or
e)   (being a company) an application is made to court, or an order is made, for the appointment of an administrator or if a notice of intention to appoint an administrator is given or if an administrator is appointed over the Customer; or
f)    (being a company) a floating charge holder over the assets of the Customer has become entitled to appoint or has appointed an administrative receiver; or
g)   a person becomes entitled to appoint a receiver over the assets of the Customer or a receiver is appointed over the assets of the Customer; or
h)   any event occurs, or proceeding is taken, with respect to the Customer in any jurisdiction to which it is subject that has an effect equivalent or similar to any of the events mentioned in condition 9.2a) to condition 9.2g) (inclusive); or
i)    the Customer suspends, threatens to suspend, ceases or threatens to cease to carry on all or substantially the whole of its business; or
j)    the financial position of the Customer deteriorates to such an extent that in the opinion of TXO the capability of the Customer adequately to fulfil its obligations under the Contract has been placed in jeopardy.
k)  (being an individual) the Customer dies or, by reason of illness or incapacity (whether mental or physical), is incapable of managing his or her own affairs or becomes a patient under any mental health legislation.

10.   HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND -BESCHRÄNKUNG

10.1.  Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung von TXO aus für:
a)   Tod oder Körperverletzung, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer (soweit zutreffend) verursacht wurden;
b)   Betrug oder arglistige Täuschung; oder
c)   Verletzung der durch Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen; oder
d)   fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act 1987; oder
e)   jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für TXO rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.
10.2. Vorbehaltlich der Bedingung 10.1:
a)   TXO haftet gegenüber dem Kunden nicht, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder anderweitig, für indirekten oder direkten entgangenen Gewinn oder für indirekte oder Folgeschäden, die unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen; und
b)   Die Gesamthaftung von TXO gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder anderweitig, übersteigt nicht 100 % des Preises der Waren.
10.3. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die in diesen Bedingungen dargelegten Ausschlüsse und Beschränkungen angesichts der Tatsache, dass die Waren gebraucht /Secondhand sind und sich dies im Preis der Waren widerspiegelt, angemessen sind.
10.4. Die TXO-Website listet Produkte auf, die von Dritten hergestellt und entworfen wurden (“Produkte Dritter”).  Die entsprechenden Warenzeichen, einschließlich aller Logos und Symbole in Bezug auf diese Produkte Dritter (“Warenzeichen Dritter”), bleiben Eigentum des jeweiligen Dritten. Die Verwendung von Warenzeichen Dritter durch TXO im Zusammenhang mit den Produkten Dritter deutet nicht auf eine Sponsoring-,Beziehung oder Billigung zwischen TXO und den Inhabern der Warenzeichen Dritter hin und bedeutet oder impliziert nicht, dass TXO vom jeweiligen Inhaber des Warenzeichens Dritter autorisiert wurde, das relevante Produkt Dritter zum Verkauf in Großbritannien, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einer anderen Gerichtsbarkeit anzubieten.
10.5. TXO übernimmt keine Garantie und gibt keine Zusicherung, dass Produkte Dritter, die auf ihrer Website angezeigt oder von TXO verkauft werden, im Vereinigten Königreich oder der EWG oder anderen Gerichtsbarkeiten unter den Warenzeichen Dritter mit oder mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Inhabers des Warenzeichens Dritter zum Verkauf angeboten wurden. Um Zweifel auszuschließen, haftet TXO nicht für Verluste, einschließlich entgangenen Gewinns, Umsatzeinbußen, Einnahmeverluste, Geschäftsverluste, Betriebsunterbrechungen oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Firmenwert oder Reputation oder für indirekte oder Folgeschäden, die dem Kunden infolge oder im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder der anschließenden Verwendung oder dem Umgang mit Produkten Dritter entstehen, die nicht im Vereinigten Königreich oder der EWG oder einer anderen Gerichtsbarkeit mit oder mit vorheriger Zustimmung des Inhabers des Warenzeichens Dritter verkauft wurden.
10.6. Sie erkennen an, dass Informationen oder andere Inhalte auf der von uns bereitgestellten Website nur zu allgemeinen Informationszwecken bereitgestellt werden. Die Website stellt keine technische, finanzielle oder rechtliche Beratung oder eine andere Art von Beratung dar und ist auch nicht dazu bestimmt und sollte nicht für irgendwelche Zwecke verwendet werden.
10.7. Die Informationen auf der Website werden in gutem Glauben bereitgestellt, und TXO unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind. TXO gibt jedoch keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass die Inhalte auf unserer Website korrekt, vollständig oder aktuell sind.
10.8. TXO garantiert nicht, dass seine Website sicher oder frei von Fehlern oder Viren ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine eigene Informationstechnologie, Computerprogramme und Plattform für den Zugriff auf die Website zu konfigurieren.

11.  HÖHERE GEWALT
11.1.   Für die Zwecke dieser Bedingungen bedeutet “Höhere Gewalt” jedes Ereignis oder Umstände, das sich der angemessenen Kontrolle einer Partei entzieht, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen dieser Partei behindert, verhindert oder beeinträchtigt und die diese Partei durch die Ausübung aller zumutbaren Sorgfalt nicht verhindern kann, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, innere Unruhen, Aufruhr, Invasion, Terroranschlag oder Androhung eines Terroranschlags, Krieg (ob erklärt oder nicht) oder Androhung oder Vorbereitung eines Krieges, Feuer, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Absenkung, Epidemie, Pandemie (um Zweifel auszuschließen, vereinbaren die Parteien, dass Epidemie oder Pandemie Covid einschließt) oder andere Naturkatastrophen, Unmöglichkeit der Nutzung von Eisenbahnen, Schifffahrt, Flugzeugen, Kraftverkehr oder anderen Mitteln des öffentlichen oder privaten Transports, Unmöglichkeit der Nutzung öffentlicher oder privater Telekommunikationsnetze oder die Handlungen, Erlasse, Gesetze, Verordnungen oder Beschränkungen einer Regierung, vorausgesetzt, dass der bloße Mangel an Arbeitskräften, Materialien, Ausrüstung oder Vorräten keine Höhere Gewalt darstellt.
11.2.   Wenn eine Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund Höherer Gewalt gehindert, verhindert oder beeinträchtigt wird, hat sie die andere Partei unverzüglich unter Angabe der Umstände, die Höhere Gewalt darstellen, und des Umfangs davon zu benachrichtigen. Die Verpflichtungen der Parteien werden daraufhin ausgesetzt, solange die Umstände Höherer Gewalt andauern, und keine Partei haftet gegenüber der anderen für eine Verletzung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn sie dazu unter den Umständen Höherer Gewalt nicht in der Lage ist. Eine von Höherer Gewalt betroffene Partei hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen Höherer Gewalt zu minimieren, und hat die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald dies nach Beseitigung der Umstände Höherer Gewalt zumutbar ist. Für den Fall, dass die Ursache länger als 6 Monate andauert, kann jede Partei diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

12.  ALLGEMEINES
12.1.   Abtretung und Unterauftragsvergabe.
a)   TXO kann jederzeit alle oder einen Teil ihrer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, als Unterauftrag vergeben oder auf andere Weise darüber verfügen.
b)   Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TXO keine seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, als Unterauftrag vergeben oder auf andere Weise darüber verfügen.
12.2.   Mitteilungen.
a)   Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation, die einer Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zugestellt wird, muss schriftlich erfolgen und an die betreffende Partei an ihrem eingetragenen Sitz (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an ihrem Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die diese Partei der anderen Partei gemäß dieser Bedingung 12.2a) schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich zugestellt, per frankierter First-Class-Post, Einschreiben, Kurierdienst, Fax oder E-Mail versandt werden.
b)   Eine Mitteilung oder sonstige Kommunikation gilt als zugegangen: wenn sie persönlich zugestellt wird, bei Hinterlegung an der in Bedingung 12.2a) genannten Adresse; wenn sie per frankierter First-Class-Post oder Einschreiben versandt wird, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Absendung; wenn sie per Kurierdienst zugestellt wird, an dem Tag und zu der Uhrzeit, zu der der Zustellnachweis des Kuriers unterzeichnet wird; oder, wenn sie per Fax oder E-Mail versandt wird, einen Werktag nach TXO.
c)   Die Bestimmungen dieser Bedingung 12.2 gelten nicht für die Zustellung von Klageschriften oder anderen Dokumenten in einem Gerichtsverfahren.
12.3.   Salvatorische Klausel.
a)   Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde feststellt, dass eine Bestimmung des Vertrags (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung oder Teilbestimmung in dem erforderlichen Umfang als gestrichen, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen des Vertrags bleiben davon unberührt.
b)   Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung des Vertrags gültig, durchsetzbar und rechtmäßig wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit der geringstmöglichen Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.
12.4.   Verzicht. Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder einen Verstoß. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs, der im Rahmen des Vertrags oder per Gesetz vorgesehen ist, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht aus oder beschränkt diese. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht aus oder beschränkt diese.
12.5.   Rechte Dritter. Eine Person, die nicht Partei des Vertrags ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit ihm.
12.6.   Änderung. Jede Änderung des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von TXO unterzeichnet wurde.
12.7.   Geltendes Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.


1. ALLGEMEINES

Les présentes Conditions Générales de Vente (ci-après “les Conditions”) ont vocation à régir toute vente de Produits effectuée par la société TXO Systems société par actions simplifiée, ayant siège social 2 rue Marie Sklodowska Curie 95150 Taverny, immatriculée au RCS de Pontoise sous le n° 853 528 495 (« TXO Systems SAS »). En conséquence, toute commande passée à TXO Systems SAS implique nécessairement à titre de condition essentielle et déterminante, l’acceptation sans réserve par le Client des Conditions en vigueur au jour de la commande concernée. Le Client renonce d’ores et déjà expressément à l’ensemble de ses conditions d’achat ou tout autre document commercial, sauf acceptation préalable et expresse par TXO Systems SAS de ceux-ci. Le Client déclare reconnaître que l’acceptation des Conditions entraînera application de celles-ci à la commande à laquelle elles se rapportent ainsi qu’à toute commande ultérieure, excepté le cas où de nouvelles conditions seraient portées à sa connaissance.

Les Conditions ont pour objet de définir les conditions dans fournit ses Produits aux clients professionnels (« le Client ») au titre du Contrat entre TXO Systems SAS et le Client pour la vente des Produits (le « Contrat »).

Unter „Produkte“ sind die Produkte (oder Teile davon, mit Ausnahme von Software und Daten) zu verstehen, die auf dem Bestellschein aufgeführt sind.

2. CONTRAT DE VENTE

Die Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller Klauseln, die der Kunde geltend machen oder einbeziehen möchte, einschließlich Handelsbrauch oder Geschäftsbeziehungen.

TXO Systems SAS ist nur unter dem Vorbehalt der Annahme an die Bestellung des Kunden gebunden. Der Kaufvertrag kommt, auch im Falle eines vorherigen Angebots oder Kostenvoranschlags, nur unter dem Vorbehalt der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Kunden durch TXO Systems SAS zustande.

Der Vertrag stellt zusammen mit diesen Bedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen TXO Systems SAS dar, unter Ausschluss aller vorherigen Versprechen, Verhandlungen oder Vereinbarungen. Sämtliche von TXO Systems SAS herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen auf der Website oder anderen Marketingmaterialien von TXO Systems SAS haben keine vertragliche Bedeutung und sind nicht Bestandteil des Vertrags oder einer anderen Vereinbarung zwischen TXO Systems SAS und dem Kunden über den Verkauf der Produkte.

Der Kunde darf seine Bestellung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TXO Systems SAS weder ganz noch teilweise ändern oder stornieren, und zwar unter der Bedingung, dass der Kunde TXO Systems SAS für alle, auch indirekte, Schäden entschädigt, die sich aus der Stornierung ergeben.

3. LIVRAISONS

Die Lieferung erfolgt an dem in der Bestellung angegebenen Ort oder an einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort ab der Mitteilung der Bereitstellung der Produkte durch TXO Systems SAS.

Die Lieferung erfolgt durch Übergabe der Produkte an einen vom Kunden benannten Spediteur oder Frachtführer oder, falls eine solche Benennung nicht erfolgt, an einen von TXO Systems SAS ausgewählten Spediteur oder Frachtführer.

Der Kunde muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen in Bezug auf die Einfuhr oder Ausfuhr der Produkte eingehalten werden. Der Kunde trägt alle Versandkosten, einschließlich Zölle und Steuern.

Lieferzeiten sind in jedem Fall nur Richtwerte, was bedeutet, dass ihre Überschreitung nicht zu Einbehalten oder Entschädigungen zugunsten des Kunden führt.

TXO Systems SAS ist im Falle höherer Gewalt von Rechts wegen von allen Verpflichtungen in Bezug auf die Lieferfristen befreit.

Für den Fall, dass der Kunde die Produkte nicht innerhalb von drei Werktagen nach der Bereitstellungsanzeige durch TXO Systems SAS abnimmt, außer im Falle höherer Gewalt oder eines Verschuldens von TXO Systems SAS, gilt die Lieferung am dritten Werktag nach der Benachrichtigung um 9:00 Uhr als erfolgt. Die Produkte werden von TXO Systems SAS gegebenenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden, einschließlich Versicherung, gelagert und behandelt.

TXO Systems SAS kann dem Kunden per Einschreiben mit Empfangsbestätigung die schuldhafte Auflösung des vorliegenden Vertrags mitteilen, und zwar acht (8) Tage nach Erhalt einer Mahnung zur Erfüllung, die erfolglos geblieben ist, und zwar in Anwendung der Bestimmungen von Artikel 1224 des französischen Zivilgesetzbuchs. TXO Systems SAS kann vom Kunden die Kosten für Handhabung und Versicherung verlangen, unbeschadet aller Klagen auf Schadensersatz.

4. GARANTIEN

TXO Systems SAS garantiert, dass die Produkte bei der Lieferung und für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen ab Rechnungsdatum (oder für den als besondere Bedingung zwischen TXO Systems SAS und dem Kunden vereinbarten Zeitraum) (« Garantiezeitraum ») in allen wesentlichen Punkten:

  • mit der von TXO Systems SAS erstellten schriftlichen Beschreibung übereinstimmen
  • in funktionsfähigem und gebrauchsfähigem Zustand sind.

b) in allen wesentlichen Belangen funktionsfähig und betriebsbereit sind.

TXO Systems SAS wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass ein angeblich von einem bestimmten Hersteller gefertigtes Produkt original und authentisch ist, übernimmt jedoch keine Haftung gegenüber dem Kunden, wenn das Produkt oder sein Ersatz nicht original oder authentisch ist.

Der Kunde muss TXO Systems SAS vor Ablauf der Garantiezeit über die angebliche Vertragswidrigkeit des Produkts informieren und TXO Systems SAS alle Möglichkeiten einräumen, diese Mängel festzustellen.

TXO Systems SAS kann nach eigenem Ermessen entweder die mangelhaften Produkte ersetzen oder den vollen Kaufpreis zurückerstatten.

Die Haftung von TXO Systems SAS ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • der Kunde das Produkt nach der Mitteilung der Vertragswidrigkeit weiterhin verwendet; oder
  • TXO Systems SAS vor Abschluss des Verkaufs ausdrücklich erklärt hat, dass die Produkte ohne jegliche Garantie, „wie besehen“ oder bereits mangelhaft verkauft werden; oder
  • der Mangel dadurch entstanden ist, dass der Kunde die schriftlichen Anweisungen von TXO Systems SAS zur Lagerung, zum Empfang, zur Installation, zur Verwendung oder zur Wartung der Produkte oder die Regeln der Technik nicht befolgt hat; oder
  • der Kunde die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von TXO Systems SAS verändert oder repariert.
  • der Mangel auf normale Abnutzung des Materials, Beschädigungen durch vorsätzliche Handlungen oder Fahrlässigkeit, Lagerung und Verwendung unter anormalen Bedingungen zurückzuführen ist.

Die Bedingungen gelten für von TXO Systems SAS gelieferte Ersatzprodukte.

Der Kunde erkennt an, dass TXO Systems SAS ein Wiederverkäufer von gebrauchten Telekommunikationsgeräten ist, sodass keine von ihr gelieferte Hardware mit einer anderen identisch ist. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass, wenn ein defektes Produkt ersetzt wird, das Ersatzprodukt nicht mit dem ursprünglich an den Kunden gelieferten Produkt identisch ist. TXO Systems wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, Hardware zu liefern, die dem ursprünglich auf der Grundlage der Bestellung gelieferten Produkt im Wesentlichen ähnlich ist, ohne dazu verpflichtet zu sein; wenn es unmöglich ist, Hardware zu liefern, die im Wesentlichen ähnlich ist, erhält der Kunde eine Rückerstattung des Preises.

5. GEFAHRÜBERGANG

Risiko und Verantwortung für die verkauften Waren gehen auf den Kunden über:

  • entweder bei Übergabe an einen vom Kunden benannten Spediteur oder Transporteur,
  • entweder im Falle eines von TXO Systems organisierten Transports bei der Lieferung an den vereinbarten Ort
  • oder im Falle der Verweigerung der Annahme der Lieferung, zu dem in Artikel 2 genannten mutmaßlichen Lieferdatum.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

TXO Systems SAS behält das Eigentum an den verkauften Waren bis zur tatsächlichen vollständigen Zahlung des Preises einschließlich aller Nebenkosten und bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden gegenüber TXO Systems SAS, auch im Falle eines vom Kunden geschuldeten Debetsaldos.

Der Kunde trägt alle Risiken im Zusammenhang mit Schäden, die die betreffenden Produkte erleiden oder aus irgendeinem Grund verursachen könnten.

Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte, deren Verwahrer er ist, sorgfältig zu verwahren und zu sichern. Die Produkte müssen zu diesem Zweck individualisiert und das Eigentumsrecht von TXO Systems SAS deutlich ausgewiesen werden. Der Kunde verpflichtet sich, TXO Systems SAS unverzüglich über alle Schritte Dritter zu informieren, die dieses Recht in Frage stellen könnten, und TXO Systems SAS bei der Wahrung dieses Rechts zu unterstützen, insbesondere durch die Übermittlung aller für diesen Zweck nützlichen Dokumente oder Informationen. Für die Zwecke dieser Klausel erklärt sich der Kunde damit einverstanden, TXO Systems SAS oder einem von dieser beauftragten Dritten jederzeit Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die Produkte gelagert werden.

Der Kunde übernimmt jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung dieser Produkte sowie die Haftung für Schäden, die sie verursachen könnten. Der Kunde muss daher eine angemessene Versicherung abschließen.

7. LOGICIELS ET DONNEES

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den Produkten um Gebrauchtware handelt, so dass wahrscheinlich bestimmte Software oder Daten in die Produkte integriert sind.

TXO Systems SAS gewährt keine Garantie, Lizenz, Genehmigung oder Autorisierung in Bezug auf Software.

Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Lizenzen selbstständig einzuholen, bevor er die Software verwendet, und verpflichtet sich, alle Daten, auf die er nicht zugreifen darf, unverzüglich zu löschen.

Der Kunde stellt TXO Systems SAS von allen Schäden, Kosten, Beschädigungen und Verluste, direkten oder indirekten, einschließlich Zinsen, Strafen und Verfahrenskosten und -auslagen, frei, die sich aus der Verurteilung von TXO Systems SAS ergeben aufgrund von:

  • Ansprüche gegen TXO Systems SAS wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten, die sich aus der Nutzung der Software nach der Lieferung der Produkte an den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen;
  • Ansprüche gegen TXO Systems SAS wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/267 vom 27. April 2016, des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten oder einer anderen Geheimhaltungsverpflichtung aufgrund der Nutzung, Offenlegung oder Verarbeitung von Daten nach der Lieferung der Produkte an den Kunden.

8. PREIS – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Produkte werden zu dem in der Bestellung angegebenen Preis geliefert oder, falls kein Preis angegeben ist, zu dem Preis, der in der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung gültigen Preisliste von TXO Systems SAS aufgeführt ist.

Die Preise verstehen sich netto und ohne Mehrwertsteuer, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Die Preise der Produkte beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand, die vom Kunden getragen werden und zusätzlich zu und gleichzeitig mit dem Preis der Produkte zu zahlen sind.

Im Falle unvorhergesehener Ereignisse bei der Annahme der Bestellung, jeglicher Anfrage des Kunden zur Änderung der Liefertermine, der Mengen und der Eigenschaften der Produkte, jeglicher Verzögerung oder Versäumnis des Kunden, ausreichende oder genaue Informationen oder Anweisungen zu liefern, kann TXO Systems SAS den Preis erhöhen, sofern TXO Systems SAS den Kunden mit einer Frist von zwei Werktagen darüber informiert.

TXO Systems SAS stellt ab dem Lieferdatum eine Rechnung aus.

Der Kunde nimmt die Zahlung gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen vor. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das von TXO Systems SAS schriftlich angegebene Konto.

Unbeschadet anderer Rechte von TXO Systems SAS und in Übereinstimmung mit Artikel L.441-10 II des Code de commerce führt jede Nichtzahlung oder verspätete Zahlung zur Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des dreifachen Satzes, der von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewendet wird, erhöht um 10 (zehn) Punkte, ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum. Der im ersten Halbjahr des betreffenden Jahres geltende Satz ist der am 1. Januar des betreffenden Jahres geltende Satz. Für das zweite Halbjahr des betreffenden Jahres ist es der am 1. Juli des betreffenden Jahres geltende Satz. Darüber hinaus schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung für die Beitreibung in Höhe von 40 Euro, die in Artikel D. 441-5 des Code de Commerce festgelegt ist.

Der Kunde muss alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge ohne Abzug oder Einbehalt zahlen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.

Eine Aufrechnung durch den Kunden aufgrund etwaiger Gutschriften, Forderungen oder Widerklagen gegen TXO Systems SAS ist nicht zulässig.

TXO Systems SAS kann jederzeit, unbeschadet anderer Rechte oder Klagen, eine Aufrechnung zwischen allen Beträgen, die der Kunde ihr schuldet, und allen Beträgen, die TXO Systems SAS dem Kunden schuldet, vornehmen.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist die Haftung von TXO Systems SAS gegenüber dem Kunden im Rahmen des Verkaufs der Produkte, unabhängig von allen Schäden, auf den Gesamtbetrag (ohne MwSt.) des Preises des Produkts, das Gegenstand der Bestellung ist, beschränkt.

In keinem Fall haftet TXO Systems SAS gegenüber dem Kunden für indirekte Schäden wie insbesondere kommerzielle Schäden, entgangenen Gewinn oder Umsatz, Datenverluste.

Der Kunde erklärt, anzuerkennen, dass die Produkte gebraucht und wiederaufbereitet sind.

10. HÖHERE GEWALT

Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen, wie sie in den vorliegenden Bedingungen beschrieben sind, auf einem Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches beruht.

Die Partei, die das Ereignis feststellt, muss die andere Partei so schnell wie möglich über ihre Unmöglichkeit, ihre Verpflichtung zu erfüllen, informieren und dies gegenüber dieser Partei rechtfertigen. Die Aussetzung der Verpflichtungen darf in keinem Fall einen Haftungsgrund für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung darstellen, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Verzugsstrafe nach sich ziehen.

Die Erfüllung der Verpflichtung ist während der gesamten Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, wenn diese vorübergehend ist und eine Dauer von dreissig (30) Tagen nicht übersteigt. Folglich werden die Parteien, sobald der Grund für die Aussetzung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen entfällt, alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck wird die gehinderte Partei die andere Partei über die Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung per Einschreiben mit Rückschein oder durch einen aussergerichtlichen Akt benachrichtigen. Wenn die Behinderung endgültig ist oder eine Dauer von dreissig (30) Tagen übersteigt, werden die vorliegenden Bedingungen ohne Weiteres aufgehoben.

11. ABTRETUNG DES VERTRAGS

TXO Systems SAS kann jederzeit alle ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, untervergeben oder frei darüber verfügen.

Der Vertrag darf vom Kunden ohne die ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von TXO Systems SAS weder abgetreten noch in irgendeiner Weise, aus irgendeinem Grund und an irgendeine Person übertragen werden.

12. BENACHRICHTIGUNGEN

Alle Benachrichtigungen oder sonstigen Mitteilungen im Rahmen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen und persönlich übergeben oder per Fax, per Einschreiben mit Rückschein, per Expresskurier oder über einen renommierten Kurierdienst versandt werden und gelten zum Zeitpunkt der persönlichen Übergabe oder des Versands per Fax oder, wenn sie per Post versandt werden, drei Tage nach dem Versand (ein Werktag im Falle des Versands per Expresskurier oder über einen Kurierdienst) als zugestellt, und zwar am satzungsmäßigen Sitz oder an einer anderen Adresse, die von der empfangenden Partei angegeben wird.

13. TEILNICHTIGKEIT

Die mögliche Nichtigkeit einer der Klauseln des Vertrags und der Bedingungen berührt nicht deren Gültigkeit. Wenn eine Bestimmung des Vertrags oder die Anwendung dieser Bestimmung auf eine beliebige Person oder einen beliebigen Umstand von den zuständigen Gerichten als nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, berührt diese Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die anderen Bestimmungen des Vertrags.

14. KEIN VERZICHT

Kein Verzicht ist für die Parteien bindend, es sei denn, er erfolgt schriftlich und wird von einem ordnungsgemäss bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet, und keine Unterlassung oder Verzögerung bei der Durchsetzung eines Rechts gilt als Verzicht.

15. ABWEICHENDE ODER ERGÄNZENDE VEREINBARUNGEN

Alle von diesem Vertrag abweichenden oder ihn ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

16. ANWENDBARES RECHT – RECHTSSTREITIGKEITEN

Die Bedingungen unterliegen französischem Recht.

Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung und Kündigung der Bedingungen und des Vertrags unterliegen der Zuständigkeit des Handelsgerichts von Pontoise.

17. PERSONENBEZOGENE DATEN

Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere die Verordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („DSGVO“), einzuhalten.

Version der Richtlinie: 1

Letzte Überprüfung: Januar 2021

Zertifizierungen, Akkreditierungen & Auszeichnungen