1. AUSLEGUNG
1.1. Definitionen. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Anwendbare Datenschutzgesetze: bedeuten:
- a) im Geltungsbereich der UK GDPR (gemäß Definition unten) das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht.
- b) in dem Umfang, in dem die EU-DSGVO (wie unten definiert) Anwendung findet, das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, dem der Lieferant unterliegt, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht.
Werktag: ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in London geöffnet sind.
Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemäß Bedingung 11.6.
Vertrag: der Vertrag zwischen TXO Systems Ltd und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.
Kunde: die Person oder Firma, die die Waren von TXO Systems Ltd. kauft.
Daten: alle persönlichen, sensiblen, vertraulichen oder sonstigen Daten, die in irgendeinem Teil der Güter gespeichert sind.
EU-DSGVO: bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679) in ihrer geltenden Fassung im EU-Recht.
Ereignis höherer Gewalt: hat die in Bedingung 10 angegebene Bedeutung.
Ware: die im Auftrag aufgeführten Güter (oder ein Teil davon, mit Ausnahme von Software und/oder Daten).
Bestellung: die Bestellung des Kunden für die Waren, wie im Bestellformular des Kunden dargelegt.
Software: jegliche Software, die auf den Waren installiert ist.
TXO Systems Ltd: TXO Systems Ltd (eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 05479601) mit eingetragenem Firmensitz in Unit 3, Newhouse Farm Industrial Estate, Chepstow, NP16 6UP, Vereinigtes Königreich.
UK GDPR: hat die Bedeutung, die ihr in Abschnitt 3(10) (ergänzt durch Abschnitt 205(4)) des Data Protection Act 2018 gegeben wird.
1.2. Auslegung. Für diese Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
- a) Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Körperschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt).
- b) Ein Bezug auf eine Partei schließt ihre persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässigen Abtretungsempfänger ein.
- c) Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Gesetzesbestimmung ist ein Verweis auf dieses Gesetz oder diese Bestimmung in der jeweils geänderten oder neu gefassten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Gesetzesbestimmung umfasst alle aufgrund dieses Gesetzes oder dieser Gesetzesbestimmung erlassenen untergeordneten Rechtsvorschriften in der jeweils geänderten oder neu gefassten Fassung.
- d) Jede Formulierung, die durch die Begriffe einschließlich, einschließen, insbesondere oder einen ähnlichen Ausdruck eingeleitet wird, ist als Erläuterung zu verstehen und schränkt die Bedeutung der diesen Begriffen vorangehenden Wörter nicht ein.
- e) Ein Verweis auf Schriftliches oder schriftlich schließt Faxe und E-Mails ein.
2. GRUNDLAGE DES VERTRAGS
2.1. Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht oder die durch Handelsbrauch, Gepflogenheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert werden.
2.2. Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn TXO Systems Ltd eine schriftliche Annahme der Bestellung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
2.3. Es liegt im alleinigen Ermessen von TXO Systems Ltd, eine Bestellung anzunehmen oder nicht. TXO Systems Ltd kann sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um ihm mitzuteilen, dass es im alleinigen Ermessen von TXO Systems Ltd liegt, eine Bestellung anzunehmen oder nicht. TXO Systems Ltd nimmt die Bestellung des Kunden nicht an. Die Ablehnung einer Bestellung durch TXO Systems Ltd erfolgt in der Regel aus folgenden Gründen:
- a) die Ware nicht verfügbar ist;
- b) TXO Systems Ltd die Zahlung des Kunden nicht autorisieren kann;
- c) es den Kunden nicht gestattet ist, die Waren von TXO Systems Ltd zu kaufen
- d) TXO Systems Ltd. die Waren nicht an den Kunden verkaufen darf (siehe Bedingung 10);
- e) der Kunde zu viele Waren bestellt hat; oder
- f) ein Fehler bei der Preisgestaltung oder Beschreibung der Waren vorliegt.
2.4. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf eine Aussage, ein Versprechen oder eine Zusicherung verlassen hat, die von oder im Namen von TXO Systems Ltd abgegeben wurde und die nicht im Vertrag enthalten ist. Alle Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien, die von TXO Systems Ltd herausgegeben werden, sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen, die auf der Website von TXO Systems Ltd oder in anderen Marketingmaterialien von TXO Systems Ltd enthalten sind, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen TXO Systems Ltd und dem Kunden über den Verkauf der Waren.
2.5. Ein Angebot für die Waren, das von TXO Systems Ltd abgegeben wird, stellt kein Angebot dar und unterliegt allen Bedingungen hinsichtlich der Verfügbarkeit oder anderweitigen Bedingungen, die von TXO Systems Ltd festgelegt werden.
2.6. TXO Systems Ltd hält sich an das britische Exportrecht. Vor dem Ausfüllen eines Angebots oder der Entgegennahme einer Bestellung prüft TXO UK Ltd die Daten des Käufers und die Produktdetails anhand der britischen Exportkontrollen und Sanktionen.
Angebote und Waren werden nur geliefert, wenn TXO Systems Ltd. dies gemäß den britischen Exportkontrollbestimmungen und Sanktionen gestattet ist.
Es wird akzeptiert, dass sich die britischen Exportkontrollen und Sanktionen jederzeit ändern können, was dazu führen kann, dass ein Angebot oder eine Bestellung in jeder Phase des Lieferprozesses vor dem Versand storniert wird.
2.7. Eine Bestellung, die von TXO Systems Ltd angenommen wurde, kann vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von TXO Systems Ltd storniert werden, und zwar zu Bedingungen, die den Kunden verpflichten, TXO Systems Ltd vollständig von allen Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn), Gebühren und sonstigen Kosten freizustellen, die TXO Systems Ltd infolge der Stornierung entstehen.
3. LIEFERUNG
3.1. Die Lieferung der Ware erfolgt an den im Auftrag angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren („Lieferort“), und zwar jederzeit, nachdem TXO Systems Ltd dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Ware versandbereit ist.
3.2. Die Lieferung der Ware kann wie folgt vereinbart werden:
- a) indem der Kunde die Abholung und den Transport mit seinem eigenen FedEx-Konto oder einer anderen Transportmethode veranlasst; oder
- b) durch die Veranlassung des Transports durch TXO Systems Ltd unter Verwendung ihres eigenen FedEx-Kontos oder einer anderen Transportmethode, vorausgesetzt, dass der Kunde TXO Systems Ltd schriftlich über seine bevorzugten Liefermodalitäten informiert und der Kunde auf eigene Kosten die erforderlichen Einfuhrlizenzen und sonstigen Genehmigungen in Bezug auf die Waren einholt, und falls von TXO Systems Ltd gefordert, diese Lizenzen und Genehmigungen vor der entsprechenden Lieferung der Waren an den Lieferort zur Verfügung stellt.
3.3. Alle angegebenen Liefertermine sind nur Richtwerte, und die Lieferzeit ist nicht wesentlich. TXO Systems Ltd haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Ware, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichtbeachtung angemessener Lieferanweisungen oder anderer Anweisungen des Kunden, die für die Lieferung der Ware relevant sind, verursacht werden.
3.4. TXO Systems Ltd übernimmt keine Haftung für die Nichtlieferung der Ware, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt oder der Nichtbeachtung angemessener Lieferanweisungen oder anderer Anweisungen des Kunden, die für die Lieferung der Ware relevant sind, beruht.
3.5. Wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum, an dem TXO Systems Ltd den Kunden benachrichtigt hat, dass die Ware versandbereit ist, abnimmt oder annimmt, dann, außer wenn diese Unterlassung oder Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichterfüllung der Verpflichtungen von TXO Systems Ltd aus dem Vertrag verursacht wurde:
- a) die Lieferung der Ware gilt als um 9.00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag erfolgt, an dem TXO Systems Ltd den Kunden benachrichtigt hat, dass die Ware bereit ist; und
- b) TXO Systems Ltd die Waren bis zur Lieferung lagert und dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich Versicherung) in Rechnung stellt.
3.6. Wenn der Kunde die Ware 10 Werktage, nachdem TXO Systems Ltd ihn benachrichtigt hat, dass die Ware zur Auslieferung bereit ist, nicht abgenommen oder angenommen hat, kann TXO Systems Ltd die Ware ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig veräußern und dem Kunden nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten einen etwaigen Überschuss über den Preis der Ware gutschreiben oder dem Kunden einen etwaigen Fehlbetrag unter dem Preis der Ware in Rechnung stellen.
3.7. TXO Systems Ltd kann die Ware in Raten liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Rate stellt einen separaten Vertrag dar. Eine Lieferverzögerung oder ein Mangel an einer Rate berechtigt den Kunden nicht, eine andere Rate zu stornieren.
4. QUALITÄT
4.1. Sofern von TXO Systems Ltd nicht schriftlich anders festgelegt, garantiert TXO Systems Ltd, dass die Waren bei Lieferung und für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen (oder wie individuell zwischen TXO Systems Ltd und dem Kunden vereinbart) ab Rechnungsdatum (im Folgenden als „Garantiezeitraum“ bezeichnet) Folgendes gewährleisten:
- a) vorbehaltlich der nachstehenden Bedingung 4.2 in allen wesentlichen Punkten mit der schriftlichen Beschreibung der Ware durch TXO Systems Ltd übereinstimmen; und
- b) in allen wesentlichen Belangen funktionstüchtig und betriebsbereit sein.
4.2. TXO Systems Ltd wird sich in angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass alle Waren, die angeblich von einem bestimmten Hersteller stammen, auch echt sind, übernimmt jedoch keine Haftung gegenüber dem Kunden für den Fall, dass es sich bei den Waren und/oder Ersatzartikeln nicht um Originalwaren des vermeintlichen Herstellers handelt.
4.3. Vorbehaltlich der Bedingung 4.4, wenn:
- a) der Kunde TXO Systems Ltd während der Garantiezeit schriftlich mitteilt, dass einige oder alle Waren nicht der in Bedingung 4.1 genannten Garantie entsprechen; und
- b) TXO Systems Ltd eine angemessene Gelegenheit erhält, diese Waren zu untersuchen; und
- c) der Kunde (falls er von TXO Systems Ltd dazu aufgefordert wird) diese Waren auf Kosten von TXO Systems Ltd an den Geschäftssitz von TXO Systems Ltd zurücksendet, TXO Systems Ltd nach eigener Wahl die mangelhaften Waren ersetzt oder den Preis der mangelhaften Waren vollständig erstattet.
- d) Wenn TXO Systems Ltd. beschließt, die mangelhafte Ware zu ersetzen, und der Kunde verpflichtet ist, die mangelhafte Ware zurückzusenden, wählt TXO Systems Ltd. aus, ob sie die Option anbietet, vor der Rücksendung der mangelhaften Ware einen Ersatz zu liefern. Wenn ein Ersatz im Voraus geliefert wird, muss der Kunde die Ware innerhalb von 10 Tagen, nachdem die Ware als mangelhaft gemeldet wurde, zurücksenden. Darüber hinaus muss der Kunde innerhalb von 10 Tagen einen Testbericht vorlegen, der die Mangelhaftigkeit der Ware belegt. Wenn die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen zurückgesendet oder der Testbericht nicht vorgelegt wird, stellt TXO Systems Ltd. die Ersatzware vollständig in Rechnung und die vollständige Zahlung muss vom Kunden geleistet werden (zusätzlich zur Zahlung für die mangelhafte Ware, falls diese noch nicht bezahlt wurde).
4.4. TXO Systems Ltd haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Bedingung 4.1 genannten Garantie durch die Waren, wenn:
- a) der Kunde die Ware nach Mitteilung gemäß Bedingung 4.3 weiterhin verwendet; oder
- b) TXO Systems Ltd vor dem Verkauf der Waren ausdrücklich erklärt hat, dass die Waren ohne Gewährleistung/als "Gekauft wie gesehen"/als bereits defekt verkauft werden; oder
- c) der Mangel dadurch entsteht, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von TXO Systems Ltd bezüglich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) die übliche Geschäftspraxis nicht befolgt hat; oder
- d) der Kunde die Ware ohne die schriftliche Zustimmung von TXO Systems Ltd verändert oder repariert; oder
- e) der Defekt auf normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist.
4.5. Sofern in Bedingung 4.3 nicht anders angegeben, übernimmt TXO Systems Ltd keine Haftung gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nichteinhaltung der in Bedingung 4.1 genannten Garantie durch die Waren.
4.6. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders festgelegt, übernimmt TXO Systems Ltd keine Garantie gegenüber dem Kunden in Bezug auf Design, Funktionalität, Eignung, Zustand oder Sonstiges der Waren, und alle anderen Garantien, Bedingungen und Bestimmungen, die sich aus Gesetzen oder Gewohnheitsrecht ergeben, sind im vollen, gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.
4.7. Diese Bedingungen gelten für alle von TXO Systems Ltd gelieferten Ersatzwaren.
4.8. Der Kunde erkennt an, dass TXO Systems Ltd ein Wiederverkäufer von gebrauchten Telekommunikationsgeräten ist und dass daher keine zwei von TXO Systems Ltd gelieferten Artikel identisch sind. Der Kunde nimmt daher weiterhin zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn defekte Waren gemäß Bedingung 4.3 oben durch TXO Systems Ltd ersetzt werden, die Ersatzartikel nicht mit den ursprünglich an den Kunden gelieferten Waren identisch sind. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieser Bedingung 4.8 wird sich TXO Systems Ltd in angemessener Weise bemühen, Ersatzartikel zu liefern, die den ursprünglich gemäß der Bestellung gelieferten Waren im Wesentlichen ähnlich sind, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, in diesem Fall wird eine Rückerstattung in Bezug auf jede Verletzung der Garantie gemäß dieser Bedingung 4 gewährt.
5. EIGENTUM UND GEFAHRÜBERGANG
5.1. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den Kunden über:
- a) wenn die Lieferung vom Kunden gemäß Bedingung 3.2a) veranlasst wird, bei Abholung der Ware von den Geschäftsräumen von TXO Systems Ltd oder wenn die Lieferung von TXO Systems Ltd unter Verwendung des vom Kunden gewählten Spediteurs auf dessen Versandkonto erfolgt;
- b) wenn die Lieferung von TXO Systems Ltd gemäß Bedingung 3.2b) veranlasst wird, zum Zeitpunkt der Ankunft am Lieferort; oder
- c) wenn der Käufer die Ware nicht abnimmt, das Datum der fiktiven Lieferung gemäß Bedingung 3.5a)
5.2. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn TXO Systems Ltd die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechenbaren Geldern) für die Ware erhalten hat und alle ausstehenden Rechnungen vom Kunden bezahlt wurden. Um jeden Zweifel auszuschließen, TXO Systems Ltd behauptet nicht, das Eigentum oder andere Rechte an oder in der Software oder den Daten an den Kunden zu übertragen.
5.3. Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Kunden ist der Kunde verpflichtet:
- a) die Ware treuhänderisch als Verwahrer von TXO Systems Ltd halten;
- b) die Waren getrennt von allen anderen Waren des Kunden lagern, so dass sie jederzeit als Eigentum von TXO Systems Ltd erkennbar bleiben;
- c) keine Kennzeichen oder Verpackungen an oder in Bezug auf die Ware entfernen, verunstalten oder verdecken;
- d) die Ware in zufriedenstellendem Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum zum vollen Preis gegen alle Risiken zu versichern;
- e) TXO Systems Ltd unverzüglich benachrichtigen, wenn es von einem der in Bedingung 8.2 aufgeführten Ereignisse betroffen ist; und
- f) TXO Systems Ltd. von Zeit zu Zeit solche Informationen in Bezug auf die Waren zukommen zu lassen, die TXO Systems Ltd. möglicherweise benötigt.
5.4. Wenn der Kunde, bevor das Eigentum an der Ware auf ihn übergeht, von einem der in Bedingung 8.2 aufgeführten Ereignisse betroffen wird oder TXO Systems Ltd begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass ein solches Ereignis bevorsteht, und den Kunden entsprechend benachrichtigt, dann kann TXO Systems Ltd, vorausgesetzt, dass die Ware nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurde, und ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die TXO Systems Ltd möglicherweise hat, jederzeit vom Kunden verlangen, dass er die Ware herausgibt, und, falls der Kunde dies nicht unverzüglich tut, die Geschäftsräume des Kunden oder eines Dritten, in denen die Ware gelagert wird, betreten, um sie zurückzuerlangen.
6. SOFTWARE UND DATEN
6.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Waren gebraucht sind und es daher wahrscheinlich ist, dass bestimmte Software und/oder Daten in die Waren eingebettet sind.
6.2. TXO Systems Ltd übernimmt keine Garantien, Lizenzen, Zustimmungen oder andere Genehmigungen in Bezug auf Software, und der Kunde garantiert TXO Systems Ltd, dass er alle erforderlichen Lizenzen selbstständig einholt, bevor er Software verwendet, und dass er alle Daten, zu deren Nutzung oder Verarbeitung er nicht berechtigt ist, unverzüglich löscht.
6.3. Der Kunde hält TXO Systems Ltd von allen Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (ob direkt oder indirekt), einschliesslich Zinsen, Strafen und Anwalts- und sonstigen professionellen Gebühren und Ausgaben, die TXO Systems Ltd auferlegt werden oder von TXO Systems Ltd als Folge von oder in Verbindung mit Folgendem getragen oder bezahlt werden, vollständig schadlos:
- a) jegliche Ansprüche gegen TXO Systems Ltd wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software nach Lieferung der Ware an den Kunden ergeben;
- b) jegliche Ansprüche gegen TXO Systems Ltd wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze oder anderer Vertraulichkeitsverpflichtungen durch die Nutzung, Offenlegung oder Verarbeitung von Daten nach Lieferung der Waren an den Kunden.
7. PREIS UND ZAHLUNG
7.1. Der Preis der Ware ist der im Auftrag angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der in der jeweils gültigen Preisliste von TXO Systems Ltd zum Zeitpunkt der Lieferung angegebene Preis.
7.2. TXO Systems Ltd kann dem Kunden jederzeit bis zu 2 Werktage vor der Lieferung mitteilen, dass sich der Preis der Waren aufgrund einer Erhöhung der Kosten der Waren erhöht, die auf Folgendes zurückzuführen ist:
- a) jeder Faktor, der sich der Kontrolle von TXO Systems Ltd. entzieht (einschließlich Wechselkursschwankungen und Erhöhungen von Steuern, Zöllen und Abgaben);
- b) jegliche Anfrage des Kunden zur Änderung des/der Liefertermine(s), der Mengen oder der Art der bestellten Waren; oder
- c) jegliche Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder die Unterlassung des Kunden, TXO Systems Ltd angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
7.3. Der Preis der Waren versteht sich exklusive der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die vom Kunden bei der Bezahlung der Waren zu tragen sind.
7.4. Der Preis der Waren versteht sich exklusive der Mehrwertsteuer (“MwSt.”). Der Kunde zahlt TXO Systems Ltd nach Erhalt einer gültigen MwSt-Rechnung von TXO Systems Ltd die zusätzlichen Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer, die auf die Lieferung der Waren erhoben werden.
7.5. TXO Systems Ltd kann dem Kunden die Waren jederzeit nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen. Wenn keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, werden Proforma-Rechnungen zum Zeitpunkt der Bestellung erstellt.
7.6. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zahlt der Kunde die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer gültigen Rechnung von TXO Systems Ltd vollständig und in verrechenbaren Geldern gemäss den Bedingungen der Rechnung von TXO Systems Ltd. Die Zahlung ist auf das von TXO Systems Ltd schriftlich angegebene Bankkonto zu leisten. Die Zahlungsfrist ist bindend.
7.7. Wenn der Kunde eine Zahlung, die TXO Systems Ltd gemäss dem Vertrag zu leisten ist, nicht bis zum Fälligkeitstermin (“Fälligkeitstermin”) leistet, hat der Kunde unbeschadet der Rechtsmittel von TXO Systems Ltd gemäss diesen Bedingungen Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England zu zahlen, jedoch zu 4 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt. Diese Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitstermin bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob vor oder nach dem Urteil. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen. Die Kosten für die Beitreibung von Forderungen können gemäss den geltenden Gesetzen geltend gemacht werden.
7.8. Der Kunde hat alle gemäss dem Vertrag fälligen Beträge vollständig ohne Abzug oder Einbehaltung zu zahlen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und der Kunde ist nicht berechtigt, TXO Systems Ltd gegenüber eine Gutschrift, Aufrechnung oder Gegenforderung geltend zu machen, um die Einbehaltung der Zahlung eines solchen Betrags ganz oder teilweise zu rechtfertigen. TXO Systems Ltd kann jederzeit, ohne ihre sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, jeden Betrag, den der Kunde ihr schuldet, mit jedem Betrag verrechnen, den TXO Systems Ltd dem Kunden schuldet.
8. INSOLVENZ ODER HANDLUNGSUNFÄHIGKEIT DES KUNDEN
8.1. Wenn der Kunde von einem der in Bedingung 8.2 aufgeführten Ereignisse betroffen ist oder TXO Systems Ltd nach billigem Ermessen davon ausgeht, dass der Kunde kurz davor steht, von einem dieser Ereignisse betroffen zu sein, und den Kunden entsprechend benachrichtigt, kann TXO Systems Ltd, ohne andere Rechte oder Rechtsmittel, die TXO Systems Ltd zur Verfügung stehen, einzuschränken, alle weiteren Lieferungen im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und TXO Systems Ltd stornieren oder aussetzen, ohne dem Kunden gegenüber eine Haftung zu übernehmen, und alle ausstehenden Beträge in Bezug auf an den Kunden gelieferte Waren werden sofort fällig.
8.2. Für die Zwecke der Bedingung 8.1 sind die relevanten Ereignisse:
- a) der Kunde die Zahlung seiner Schulden aussetzt oder mit der Aussetzung droht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen, oder seine Zahlungsunfähigkeit zugibt, oder (wenn er eine Gesellschaft ist) als zahlungsunfähig im Sinne von Paragraph 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 gilt, oder (wenn er eine Einzelperson ist) entweder als zahlungsunfähig oder als ohne realistische Aussicht darauf gilt, in beiden Fällen im Sinne von Paragraph 268 des Insolvenzgesetzes von 1986, oder (wenn er eine Personengesellschaft ist) ein Gesellschafter hat, auf den eine der vorstehenden Bestimmungen zutrifft; oder
- b) der Kunde Verhandlungen mit allen oder einer bestimmten Gruppe seiner Gläubiger aufnimmt, um seine Schulden umzustrukturieren, oder einen Vorschlag für einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern macht oder einen solchen eingeht, es sei denn (wenn der Kunde ein Unternehmen ist), diese Ereignisse finden ausschließlich zum Zwecke eines Plans für eine insolvente Verschmelzung des Kunden mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder die insolvente Sanierung des Kunden statt; oder
- c) der Kunde als Einzelperson Gegenstand eines Konkursantrags oder -beschlusses ist; oder
- d) ein Gläubiger oder eine belastungsberechtigte Person des Kunden die gesamten oder einen Teil seiner Vermögenswerte pfändet oder in Besitz nimmt, oder eine Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung, Sequestrierung oder ein anderes solches Verfahren gegen die gesamten oder einen Teil seiner Vermögenswerte verhängt oder durchsetzt wird und diese Pfändung oder dieses Verfahren nicht innerhalb von 14 Tagen aufgehoben wird; oder
- e) (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) ein Antrag an das Gericht gestellt wird oder eine Anordnung zur Bestellung eines Verwalters erlassen wird oder wenn eine Absichtserklärung zur Bestellung eines Verwalters abgegeben wird oder wenn ein Verwalter über den Kunden bestellt wird; oder
- f) (als Unternehmen) ein Inhaber einer Floating Charge über das Vermögen des Kunden berechtigt ist, einen Insolvenzverwalter zu bestellen oder bestellt hat; oder
- g) eine Person das Recht erwirbt, einen Insolvenzverwalter über das Vermögen des Kunden zu bestellen, oder ein Insolvenzverwalter über das Vermögen des Kunden bestellt wird; oder
- h) ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren in Bezug auf den Kunden in einer Gerichtsbarkeit, der er unterliegt, eingeleitet wird, das eine Wirkung hat, die einem der in Bedingung 8.2a) bis Bedingung 8.2g) (einschließlich) genannten Ereignisse gleichwertig oder ähnlich ist; oder
- i) der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder im Wesentlichen einstellt, einzustellen droht, sie aufgibt oder aufzugeben droht; oder
- j) sich die finanzielle Situation des Kunden in einem solchen Maße verschlechtert, dass nach Ansicht von TXO Systems Ltd die Fähigkeit des Kunden, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag in angemessener Weise nachzukommen, gefährdet ist.
- k) (wenn es sich um eine Einzelperson handelt) der Kunde stirbt oder aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit (ob geistiger oder körperlicher Natur) nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder gemäß den Gesetzen zur psychischen Gesundheit Patient wird.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1. Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung von TXO Systems Ltd aus für:
- a) Tod oder Körperverletzung, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer (soweit zutreffend) verursacht wurden;
- b) Betrug oder arglistige Täuschung; oder
- c) Verletzung der durch Paragraph 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen; oder
- d) mangelhafte Produkte im Sinne des Consumer Protection Act 1987; oder
- e) jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für TXO Systems Ltd rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.
9.2. Vorbehaltlich der Bedingung 9.1:
- a) TXO Systems Ltd haftet gegenüber dem Kunden weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder anderweitig für indirekten oder direkten entgangenen Gewinn oder für indirekte oder Folgeschäden, die unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen; und
- b) Die gesamte Haftung von TXO Systems Ltd gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder anderweitig, darf 100 % des Preises der Waren nicht übersteigen.
9.3. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die in diesen Bedingungen dargelegten Ausschlüsse und Beschränkungen angesichts der Tatsache, dass die Waren gebraucht / wiederverwendet sind und sich dies im Preis der Waren widerspiegelt, angemessen sind.
9.4. Die Website von TXO Systems Ltd listet Produkte auf, die von Dritten hergestellt und entworfen wurden („Produkte von Drittanbietern“). Die entsprechenden Marken, einschließlich aller Logos und Symbole in Bezug auf diese Produkte von Drittanbietern („Marken von Drittanbietern“), bleiben Eigentum des jeweiligen Dritten. Die Verwendung von Marken von Drittanbietern durch TXO Systems Limited in Verbindung mit den Produkten von Drittanbietern deutet nicht auf eine Unterstützung, Beziehung oder Billigung zwischen TXO Systems Ltd und den Eigentümern der Marken von Drittanbietern hin und bedeutet oder impliziert nicht, dass TXO Systems Ltd vom jeweiligen Eigentümer der Marke des Drittanbieters autorisiert ist, das relevante Produkt des Drittanbieters im Vereinigten Königreich, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einer anderen Gerichtsbarkeit auszustellen oder zum Verkauf anzubieten.
9.5. TXO Systems Ltd übernimmt keine Garantie und gibt keine Zusicherung, dass Produkte von Drittanbietern, die auf ihrer Website angezeigt oder von TXO Systems Ltd verkauft werden, im Vereinigten Königreich oder in der EWG oder anderen Gerichtsbarkeiten unter den Marken von Drittanbietern mit oder mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Eigentümers der Marke des Drittanbieters zum Verkauf angeboten wurden. Um Zweifel auszuschließen, haftet TXO Systems Ltd nicht für Verluste, einschließlich entgangenem Gewinn, Umsatzeinbußen, Erlöseinbußen, Geschäftsverluste, Betriebsunterbrechungen oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Firmenwert oder Reputation oder für indirekte oder Folgeschäden oder Schäden, die dem Kunden infolge oder im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder einer späteren Verwendung oder dem Umgang mit Produkten von Drittanbietern entstehen, die nicht im Vereinigten Königreich oder in der EWG oder einer anderen Gerichtsbarkeit mit oder mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers der Marke des Drittanbieters verkauft wurden.
9.6. Sie erkennen an, dass Informationen oder andere Inhalte auf der von uns bereitgestellten Website nur zu allgemeinen Informationszwecken bereitgestellt werden. Die Website stellt keine technische, finanzielle oder rechtliche Beratung oder eine andere Art von Beratung dar und ist auch nicht dazu bestimmt und sollte nicht für irgendwelche Zwecke herangezogen werden.
9.7. Die Informationen auf der Website werden in gutem Glauben bereitgestellt, und TXO Systems Ltd unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind. TXO Systems Ltd gibt jedoch keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass der Inhalt unserer Website korrekt, vollständig oder aktuell ist.
9.8. TXO Systems Ltd garantiert nicht, dass ihre Website sicher oder frei von Fehlern oder Viren ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine eigene Informationstechnologie, Computerprogramme und Plattform für den Zugriff auf die Website zu konfigurieren.
10. HÖHERE GEWALT
10.1. Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bedeutet „Höhere Gewalt“ jedes Ereignis oder jeder Umstand, das/der sich der zumutbaren Kontrolle einer Partei entzieht und die/der die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen dieser Partei behindert, verhindert oder beeinträchtigt und die/der diese Partei trotz Anwendung aller zumutbaren Sorgfalt nicht verhindern kann, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskampfmaßnahmen, Aufruhr, Krawall, Invasion, Terroranschlag oder Androhung eines Terroranschlags, Krieg (ob erklärt oder nicht) oder Androhung oder Vorbereitung eines Krieges, Feuer, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Epidemie, Pandemie (zur Klarstellung vereinbaren die Parteien, dass Epidemie oder Pandemie auch Covid einschließt) oder andere Naturkatastrophen, Unmöglichkeit der Nutzung von Eisenbahnen, Schiffen, Flugzeugen, Kraftverkehrsmitteln oder anderen Mitteln des öffentlichen oder privaten Transports, Unmöglichkeit der Nutzung öffentlicher oder privater Telekommunikationsnetze oder die Handlungen, Dekrete, Gesetze, Verordnungen oder Beschränkungen einer Regierung, vorausgesetzt, dass der bloße Mangel an Arbeitskräften, Materialien, Ausrüstung oder Vorräten keine Höhere Gewalt darstellt.
10.2. Wenn eine Partei aufgrund Höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert, daran gehindert oder beeinträchtigt wird, hat sie die andere Partei unverzüglich unter Angabe der Umstände, die Höhere Gewalt darstellen, und des Umfangs derselben zu benachrichtigen. Die Verpflichtungen der Parteien werden daraufhin so lange ausgesetzt, wie die Umstände Höherer Gewalt andauern, und keine Partei haftet gegenüber der anderen für eine Verletzung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn sie dazu unter den Umständen Höherer Gewalt nicht in der Lage ist. Eine von Höherer Gewalt betroffene Partei wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen Höherer Gewalt zu minimieren, und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich nach Beseitigung der Umstände Höherer Gewalt wieder aufnehmen. Für den Fall, dass die Ursache länger als 6 Monate andauert, kann jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
11. ALLGEMEINES
11.1. Abtretung und Unterauftragsvergabe.
- a) TXO Systems Ltd kann jederzeit alle oder einen Teil ihrer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf andere Weise darüber verfügen.
- b) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TXO Systems Ltd keine seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf andere Weise damit handeln.
11.2. Mitteilungen.
- a) Jede Mitteilung oder sonstige Nachricht, die einer Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zugestellt wird, muss schriftlich erfolgen und an die betreffende Partei an ihrem eingetragenen Firmensitz (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an ihrem Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die diese Partei der anderen Partei gemäß dieser Bedingung 11.2a) schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich übergeben, per frankierter First-Class-Post, Einschreiben, Kurierdienst, Fax oder E-Mail versandt werden.
- b) Eine Mitteilung oder sonstige Benachrichtigung gilt als zugegangen: wenn sie persönlich überbracht wird, bei Hinterlegung an der in Bedingung 11.2a) genannten Adresse; wenn sie per frankierter Post erster Klasse oder Einschreiben versandt wird, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Absendung; wenn sie durch einen kommerziellen Kurierdienst zugestellt wird, an dem Datum und zu der Uhrzeit, zu der der Zustellnachweis des Kurierdienstes unterzeichnet wird; oder, wenn sie per Fax oder E-Mail versandt wird, einen Werktag nach TXO Systems Ltd.
- c) Die Bestimmungen dieser Bedingung 11.2 gelten nicht für die Zustellung von Klagen oder anderen Dokumenten in einem Gerichtsverfahren.
11.3. Salvatorische Klausel.
- a) Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde feststellt, dass eine Bestimmung des Vertrags (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung oder dieser Teil der Bestimmung in dem erforderlichen Umfang als gestrichen, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags bleiben davon unberührt.
- b) Sollte eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung des Vertrags gültig, durchsetzbar und rechtmäßig sein, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt die Bestimmung mit der geringstmöglichen Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.
11.4. Verzicht. Ein Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel im Rahmen des Vertrags ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder einen Verzug. Kein Versäumnis oder Verzug einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels, das im Rahmen des Vertrags oder per Gesetz vorgesehen ist, stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch schließt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels aus oder beschränkt diese. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus oder beschränkt diese.
11.5. Rechte Dritter. Eine Person, die keine Vertragspartei ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
11.6. Änderungen. Jegliche Änderungen des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von TXO Systems Ltd. unterzeichnet wurden.
11.7. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht und sind entsprechend auszulegen, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.
1. ALLGEMEINES
Les présentes Conditions Générales de Vente (ci-après “les Conditions”) ont vocation à régir toute vente de Produits effectuée par la société TXO Systems société par actions simplifiée, ayant siège social 2 rue Marie Sklodowska Curie 95150 Taverny, immatriculée au RCS de Pontoise sous le n° 853 528 495 (« TXO Systems SAS »). En conséquence, toute commande passée à TXO Systems SAS implique nécessairement à titre de condition essentielle et déterminante, l’acceptation sans réserve par le Client des Conditions en vigueur au jour de la commande concernée. Le Client renonce d’ores et déjà expressément à l’ensemble de ses conditions d’achat ou tout autre document commercial, sauf acceptation préalable et expresse par TXO Systems SAS de ceux-ci. Le Client déclare reconnaître que l’acceptation des Conditions entraînera application de celles-ci à la commande à laquelle elles se rapportent ainsi qu’à toute commande ultérieure, excepté le cas où de nouvelles conditions seraient portées à sa connaissance.
Les Conditions ont pour objet de définir les conditions dans fournit ses Produits aux clients professionnels (« le Client ») au titre du Contrat entre TXO Systems SAS et le Client pour la vente des Produits (le « Contrat »).
Unter „Produkte“ sind die Produkte (oder Teile davon, mit Ausnahme von Software und Daten) zu verstehen, die auf dem Bestellschein aufgeführt sind.
2. CONTRAT DE VENTE
Die Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller Klauseln, die der Kunde geltend machen oder einbeziehen möchte, einschließlich Handelsbrauch oder Geschäftsbeziehungen.
TXO Systems SAS ist nur unter dem Vorbehalt der Annahme an die Bestellung des Kunden gebunden. Der Kaufvertrag kommt, auch im Falle eines vorherigen Angebots oder Kostenvoranschlags, nur unter dem Vorbehalt der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Kunden durch TXO Systems SAS zustande.
Der Vertrag stellt zusammen mit diesen Bedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen TXO Systems SAS dar, unter Ausschluss aller vorherigen Versprechen, Verhandlungen oder Vereinbarungen. Sämtliche von TXO Systems SAS herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen auf der Website oder anderen Marketingmaterialien von TXO Systems SAS haben keine vertragliche Bedeutung und sind nicht Bestandteil des Vertrags oder einer anderen Vereinbarung zwischen TXO Systems SAS und dem Kunden über den Verkauf der Produkte.
Der Kunde darf seine Bestellung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TXO Systems SAS weder ganz noch teilweise ändern oder stornieren, und zwar unter der Bedingung, dass der Kunde TXO Systems SAS für alle, auch indirekte, Schäden entschädigt, die sich aus der Stornierung ergeben.
3. LIVRAISONS
Die Lieferung erfolgt an dem in der Bestellung angegebenen Ort oder an einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort ab der Mitteilung der Bereitstellung der Produkte durch TXO Systems SAS.
Die Lieferung erfolgt durch Übergabe der Produkte an einen vom Kunden benannten Spediteur oder Frachtführer oder, falls eine solche Benennung nicht erfolgt, an einen von TXO Systems SAS ausgewählten Spediteur oder Frachtführer.
Der Kunde muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen in Bezug auf die Einfuhr oder Ausfuhr der Produkte eingehalten werden. Der Kunde trägt alle Versandkosten, einschließlich Zölle und Steuern.
Lieferzeiten sind in jedem Fall nur Richtwerte, was bedeutet, dass ihre Überschreitung nicht zu Einbehalten oder Entschädigungen zugunsten des Kunden führt.
TXO Systems SAS ist im Falle höherer Gewalt von Rechts wegen von allen Verpflichtungen in Bezug auf die Lieferfristen befreit.
Für den Fall, dass der Kunde die Produkte nicht innerhalb von drei Werktagen nach der Bereitstellungsanzeige durch TXO Systems SAS abnimmt, außer im Falle höherer Gewalt oder eines Verschuldens von TXO Systems SAS, gilt die Lieferung am dritten Werktag nach der Benachrichtigung um 9:00 Uhr als erfolgt. Die Produkte werden von TXO Systems SAS gegebenenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden, einschließlich Versicherung, gelagert und behandelt.
TXO Systems SAS kann dem Kunden per Einschreiben mit Empfangsbestätigung die schuldhafte Auflösung des vorliegenden Vertrags mitteilen, und zwar acht (8) Tage nach Erhalt einer Mahnung zur Erfüllung, die erfolglos geblieben ist, und zwar in Anwendung der Bestimmungen von Artikel 1224 des französischen Zivilgesetzbuchs. TXO Systems SAS kann vom Kunden die Kosten für Handhabung und Versicherung verlangen, unbeschadet aller Klagen auf Schadensersatz.
4. GARANTIEN
TXO Systems SAS garantiert, dass die Produkte bei der Lieferung und für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen ab Rechnungsdatum (oder für den als besondere Bedingung zwischen TXO Systems SAS und dem Kunden vereinbarten Zeitraum) (« Garantiezeitraum ») in allen wesentlichen Punkten:
- mit der von TXO Systems SAS erstellten schriftlichen Beschreibung übereinstimmen
- in funktionsfähigem und gebrauchsfähigem Zustand sind.
b) in allen wesentlichen Belangen funktionsfähig und betriebsbereit sind.
TXO Systems SAS wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass ein angeblich von einem bestimmten Hersteller gefertigtes Produkt original und authentisch ist, übernimmt jedoch keine Haftung gegenüber dem Kunden, wenn das Produkt oder sein Ersatz nicht original oder authentisch ist.
Der Kunde muss TXO Systems SAS vor Ablauf der Garantiezeit über die angebliche Vertragswidrigkeit des Produkts informieren und TXO Systems SAS alle Möglichkeiten einräumen, diese Mängel festzustellen.
TXO Systems SAS kann nach eigenem Ermessen entweder die mangelhaften Produkte ersetzen oder den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
Die Haftung von TXO Systems SAS ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
- der Kunde das Produkt nach der Mitteilung der Vertragswidrigkeit weiterhin verwendet; oder
- TXO Systems SAS vor Abschluss des Verkaufs ausdrücklich erklärt hat, dass die Produkte ohne jegliche Garantie, „wie besehen“ oder bereits mangelhaft verkauft werden; oder
- der Mangel dadurch entstanden ist, dass der Kunde die schriftlichen Anweisungen von TXO Systems SAS zur Lagerung, zum Empfang, zur Installation, zur Verwendung oder zur Wartung der Produkte oder die Regeln der Technik nicht befolgt hat; oder
- der Kunde die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von TXO Systems SAS verändert oder repariert.
- der Mangel auf normale Abnutzung des Materials, Beschädigungen durch vorsätzliche Handlungen oder Fahrlässigkeit, Lagerung und Verwendung unter anormalen Bedingungen zurückzuführen ist.
Die Bedingungen gelten für von TXO Systems SAS gelieferte Ersatzprodukte.
Der Kunde erkennt an, dass TXO Systems SAS ein Wiederverkäufer von gebrauchten Telekommunikationsgeräten ist, sodass keine von ihr gelieferte Hardware mit einer anderen identisch ist. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass, wenn ein defektes Produkt ersetzt wird, das Ersatzprodukt nicht mit dem ursprünglich an den Kunden gelieferten Produkt identisch ist. TXO Systems wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, Hardware zu liefern, die dem ursprünglich auf der Grundlage der Bestellung gelieferten Produkt im Wesentlichen ähnlich ist, ohne dazu verpflichtet zu sein; wenn es unmöglich ist, Hardware zu liefern, die im Wesentlichen ähnlich ist, erhält der Kunde eine Rückerstattung des Preises.
5. GEFAHRÜBERGANG
Risiko und Verantwortung für die verkauften Waren gehen auf den Kunden über:
- entweder bei Übergabe an einen vom Kunden benannten Spediteur oder Transporteur,
- entweder im Falle eines von TXO Systems organisierten Transports bei der Lieferung an den vereinbarten Ort
- oder im Falle der Verweigerung der Annahme der Lieferung, zu dem in Artikel 2 genannten mutmaßlichen Lieferdatum.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
TXO Systems SAS behält das Eigentum an den verkauften Waren bis zur tatsächlichen vollständigen Zahlung des Preises einschließlich aller Nebenkosten und bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden gegenüber TXO Systems SAS, auch im Falle eines vom Kunden geschuldeten Debetsaldos.
Der Kunde trägt alle Risiken im Zusammenhang mit Schäden, die die betreffenden Produkte erleiden oder aus irgendeinem Grund verursachen könnten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte, deren Verwahrer er ist, sorgfältig zu verwahren und zu sichern. Die Produkte müssen zu diesem Zweck individualisiert und das Eigentumsrecht von TXO Systems SAS deutlich ausgewiesen werden. Der Kunde verpflichtet sich, TXO Systems SAS unverzüglich über alle Schritte Dritter zu informieren, die dieses Recht in Frage stellen könnten, und TXO Systems SAS bei der Wahrung dieses Rechts zu unterstützen, insbesondere durch die Übermittlung aller für diesen Zweck nützlichen Dokumente oder Informationen. Für die Zwecke dieser Klausel erklärt sich der Kunde damit einverstanden, TXO Systems SAS oder einem von dieser beauftragten Dritten jederzeit Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die Produkte gelagert werden.
Der Kunde übernimmt jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung dieser Produkte sowie die Haftung für Schäden, die sie verursachen könnten. Der Kunde muss daher eine angemessene Versicherung abschließen.
7. LOGICIELS ET DONNEES
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den Produkten um Gebrauchtware handelt, so dass wahrscheinlich bestimmte Software oder Daten in die Produkte integriert sind.
TXO Systems SAS gewährt keine Garantie, Lizenz, Genehmigung oder Autorisierung in Bezug auf Software.
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Lizenzen selbstständig einzuholen, bevor er die Software verwendet, und verpflichtet sich, alle Daten, auf die er nicht zugreifen darf, unverzüglich zu löschen.
Der Kunde stellt TXO Systems SAS von allen Schäden, Kosten, Beschädigungen und Verluste, direkten oder indirekten, einschließlich Zinsen, Strafen und Verfahrenskosten und -auslagen, frei, die sich aus der Verurteilung von TXO Systems SAS ergeben aufgrund von:
- Ansprüche gegen TXO Systems SAS wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten, die sich aus der Nutzung der Software nach der Lieferung der Produkte an den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen;
- Ansprüche gegen TXO Systems SAS wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/267 vom 27. April 2016, des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten oder einer anderen Geheimhaltungsverpflichtung aufgrund der Nutzung, Offenlegung oder Verarbeitung von Daten nach der Lieferung der Produkte an den Kunden.
8. PREIS – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Produkte werden zu dem in der Bestellung angegebenen Preis geliefert oder, falls kein Preis angegeben ist, zu dem Preis, der in der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung gültigen Preisliste von TXO Systems SAS aufgeführt ist.
Die Preise verstehen sich netto und ohne Mehrwertsteuer, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die Preise der Produkte beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand, die vom Kunden getragen werden und zusätzlich zu und gleichzeitig mit dem Preis der Produkte zu zahlen sind.
Im Falle unvorhergesehener Ereignisse bei der Annahme der Bestellung, jeglicher Anfrage des Kunden zur Änderung der Liefertermine, der Mengen und der Eigenschaften der Produkte, jeglicher Verzögerung oder Versäumnis des Kunden, ausreichende oder genaue Informationen oder Anweisungen zu liefern, kann TXO Systems SAS den Preis erhöhen, sofern TXO Systems SAS den Kunden mit einer Frist von zwei Werktagen darüber informiert.
TXO Systems SAS stellt ab dem Lieferdatum eine Rechnung aus.
Der Kunde nimmt die Zahlung gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen vor. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das von TXO Systems SAS schriftlich angegebene Konto.
Unbeschadet anderer Rechte von TXO Systems SAS und in Übereinstimmung mit Artikel L.441-10 II des Code de commerce führt jede Nichtzahlung oder verspätete Zahlung zur Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des dreifachen Satzes, der von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewendet wird, erhöht um 10 (zehn) Punkte, ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum. Der im ersten Halbjahr des betreffenden Jahres geltende Satz ist der am 1. Januar des betreffenden Jahres geltende Satz. Für das zweite Halbjahr des betreffenden Jahres ist es der am 1. Juli des betreffenden Jahres geltende Satz. Darüber hinaus schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung für die Beitreibung in Höhe von 40 Euro, die in Artikel D. 441-5 des Code de Commerce festgelegt ist.
Der Kunde muss alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge ohne Abzug oder Einbehalt zahlen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
Eine Aufrechnung durch den Kunden aufgrund etwaiger Gutschriften, Forderungen oder Widerklagen gegen TXO Systems SAS ist nicht zulässig.
TXO Systems SAS kann jederzeit, unbeschadet anderer Rechte oder Klagen, eine Aufrechnung zwischen allen Beträgen, die der Kunde ihr schuldet, und allen Beträgen, die TXO Systems SAS dem Kunden schuldet, vornehmen.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist die Haftung von TXO Systems SAS gegenüber dem Kunden im Rahmen des Verkaufs der Produkte, unabhängig von allen Schäden, auf den Gesamtbetrag (ohne MwSt.) des Preises des Produkts, das Gegenstand der Bestellung ist, beschränkt.
In keinem Fall haftet TXO Systems SAS gegenüber dem Kunden für indirekte Schäden wie insbesondere kommerzielle Schäden, entgangenen Gewinn oder Umsatz, Datenverluste.
Der Kunde erklärt, anzuerkennen, dass die Produkte gebraucht und wiederaufbereitet sind.
10. HÖHERE GEWALT
Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen, wie sie in den vorliegenden Bedingungen beschrieben sind, auf einem Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches beruht.
Die Partei, die das Ereignis feststellt, muss die andere Partei so schnell wie möglich über ihre Unmöglichkeit, ihre Verpflichtung zu erfüllen, informieren und dies gegenüber dieser Partei rechtfertigen. Die Aussetzung der Verpflichtungen darf in keinem Fall einen Haftungsgrund für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung darstellen, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Verzugsstrafe nach sich ziehen.
Die Erfüllung der Verpflichtung ist während der gesamten Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, wenn diese vorübergehend ist und eine Dauer von dreissig (30) Tagen nicht übersteigt. Folglich werden die Parteien, sobald der Grund für die Aussetzung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen entfällt, alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck wird die gehinderte Partei die andere Partei über die Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung per Einschreiben mit Rückschein oder durch einen aussergerichtlichen Akt benachrichtigen. Wenn die Behinderung endgültig ist oder eine Dauer von dreissig (30) Tagen übersteigt, werden die vorliegenden Bedingungen ohne Weiteres aufgehoben.
11. ABTRETUNG DES VERTRAGS
TXO Systems SAS kann jederzeit alle ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, untervergeben oder frei darüber verfügen.
Der Vertrag darf vom Kunden ohne die ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von TXO Systems SAS weder abgetreten noch in irgendeiner Weise, aus irgendeinem Grund und an irgendeine Person übertragen werden.
12. BENACHRICHTIGUNGEN
Alle Benachrichtigungen oder sonstigen Mitteilungen im Rahmen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen und persönlich übergeben oder per Fax, per Einschreiben mit Rückschein, per Expresskurier oder über einen renommierten Kurierdienst versandt werden und gelten zum Zeitpunkt der persönlichen Übergabe oder des Versands per Fax oder, wenn sie per Post versandt werden, drei Tage nach dem Versand (ein Werktag im Falle des Versands per Expresskurier oder über einen Kurierdienst) als zugestellt, und zwar am satzungsmäßigen Sitz oder an einer anderen Adresse, die von der empfangenden Partei angegeben wird.
13. TEILNICHTIGKEIT
Die mögliche Nichtigkeit einer der Klauseln des Vertrags und der Bedingungen berührt nicht deren Gültigkeit. Wenn eine Bestimmung des Vertrags oder die Anwendung dieser Bestimmung auf eine beliebige Person oder einen beliebigen Umstand von den zuständigen Gerichten als nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, berührt diese Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die anderen Bestimmungen des Vertrags.
14. KEIN VERZICHT
Kein Verzicht ist für die Parteien bindend, es sei denn, er erfolgt schriftlich und wird von einem ordnungsgemäss bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet, und keine Unterlassung oder Verzögerung bei der Durchsetzung eines Rechts gilt als Verzicht.
15. ABWEICHENDE ODER ERGÄNZENDE VEREINBARUNGEN
Alle von diesem Vertrag abweichenden oder ihn ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
16. ANWENDBARES RECHT – RECHTSSTREITIGKEITEN
Die Bedingungen unterliegen französischem Recht.
Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung und Kündigung der Bedingungen und des Vertrags unterliegen der Zuständigkeit des Handelsgerichts von Pontoise.
17. PERSONENBEZOGENE DATEN
Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere die Verordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („DSGVO“), einzuhalten.
Version der Richtlinie: 1
Letzte Überprüfung: Januar 2021